Die Tage werden kürzer, die Abende früher dunkel. Dunkle Fenster und leere Einfahrten fallen in der Herbst- und Winterzeit schon am späten Nachmittag auf. Für Täterinnen und Täter sind das gute Bedingungen. Zugleich ist es die beste Zeit, um vorzusorgen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2025 wurden in Deutschland 82.920 Wohnungseinbrüche registriert, rund 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das sind etwa 277 Taten pro Tag. Hinzu kommen 92.870 Diebstähle aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Eingebrochen wird natürlich nicht nur im Dunkeln: Der PKS zufolge waren 37,8 Prozent der Taten Tageswohnungseinbrüche. Für die Betroffenen wird es schnell teuer. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stieg der durchschnittliche Schaden je Einbruch 2025 auf 3.850 Euro, den höchsten Wert seit Beginn der Messung.

Die gute Nachricht: Laut PKS blieben 44,9 Prozent der Einbrüche im Versuchsstadium. Wer auf Sicherungsmaßnahmen trifft, gibt häufig auf. Auch rechtlich stehen die Zeichen günstig.

Laut Annett Engel-Lindner, Rechtsanwältin und Fachreferentin Immobilienverwaltung beim IVD-Bundesverband, zählt Einbruchschutz in Eigentümergemeinschaften zu den privilegierten baulichen Maßnahmen. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können ihn verlangen und tragen die Kosten grundsätzlich selbst. Mieterinnen und Mieter können vom Vermieter die Zustimmung verlangen, sofern die Maßnahme zumutbar ist. Heikel bleibt vor allem die Videoüberwachung.

Sieben Tipps für wirksamen Schutz


1. Videoüberwachung rechtssicher gestalten

Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.

Mehrfamilienhaus/Wohnungseigentümergemeinschaften – Video im Klingeltableau: Der Bundesgerichtshof hält eine Lösung für zulässig, wenn die Kamera nur bei Klingelbetätigung aktiviert wird, die Übertragung ausschließlich an die betreffende Wohnung erfolgt, nach kurzer Zeit (beispielsweise maximal eine Minute) endet und keine Daueraufzeichnung möglich ist.

Digitaler Türspion im Hausflur: Gemäß Rechtsprechung entstehen hier regelmäßig Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsansprüche. Bereits der entstehende

Überwachungsdruck durch – scheinbare – Erfassung von Gemeinschaftsflächen ist unzulässig. Das Amtsgericht Hannover erklärte Ende 2025 einen Genehmigungsbeschluss für digitale Türspione unter anderem wegen fehlender Kontroll- und Durchsetzbarkeit technischer Auflagen für ungültig.

2. Beleuchtung nutzen

Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.

3. Verdächtige Markierungen prüfen

Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.

4. Fenster und Türen sichern

Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z.B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.

5. Rollläden sinnvoll einsetzen

Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.

6. Sensorik und Alarmtechnik

Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).

7. Schwachstellen sichern

Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.

„Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Annett Engel-Lindner vom IVD abschließend.

Quelle: ivd.net

Weitere Infos gibt es hier: https://www.stoeben.de/haus-verkaufen-kiel