Kategorie: Recht & Gesetz

Gesetze, die ein Makler kennen muss

„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen“, so beschrieb es bereits vor 2000 Jahren der römische Historiker Publius Cornelius Tacitus. Und auch in der heutigen Immobilien- und Wohnwirtschaft mangelt es nicht an Gesetzen und Verordnungen. Welche ein Makler als Verkaufs-, Vermarktungs- und Vermittlungsexperte kennen muss, erfahren Sie hier.

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Kann ich meinen Wohnraum an Dritte überlassen?

Bei Abschluss des Mietvertrages hatte die Beklagte nicht offengelegt, dass sie die Wohnung nicht selbst bewohnen, sondern ausschließlich für ihren Bruder anmieten wollte. Gegen die Kündigung wehrte sich die Beklagte mit der Begründung, ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung im Sinne von § 553 Abs. 1 BGB zu haben.

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Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 wirft bereits zum kommenden Jahreswechsel ihre Schatten voraus. Der Grundbesitz in ganz Deutschland wird neu bewertet und alle Grundstückseigentümer müssen für jedes Grundstück die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch übermitteln.

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Wichtiges Urteil für Makler und Immobilienwirtschaft

Der Unternehmer muss dem Verbraucher eine formell ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular aushändigen. Ausreichend ist, wenn die Widerrufsbelehrung dauerhaft abrufbar ist und die jederzeitige Möglichkeit besteht, sich das Muster-Widerrufsformular hervorzurufen. Wird die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular automatisch vom System per E-Mail mit richtiger E-Mail-Adresse versandt, nachdem der Interessent den für den Download des Exposés erforderlichen Button gesetzt hat, und ist die Konfiguration des Unternehmers nicht manipulierbar, so ist der Beweis für den Zugang der E-Mail erbracht.

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Agent Provocateur

Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen sogenannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Gericht in der Bundeshauptstadt.

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Erbbaurechte vorzeitig verlängern

Bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber laufen bis 2030 Verträge in großem Umfang aus. Eine zweite Welle ist von 2040 bis 2060 zu erwarten. Das ergab eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands e. V. Er rät Erbbaurechtsnehmern und -gebern dazu, möglichst frühzeitig die Vertragsverlängerung anzustoßen.

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