Wer seine Immobilie barriereärmer gestalten möchte, muss vorerst gedulden. Die verfügbaren Mittel für das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (455-B) sind für 2026 ausgeschöpft. Neue Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden.

50 Millionen Euro innerhalb weniger Monate vergeben

Erst am 8. April 2026 war die Antragstellung nach einer Unterbrechung wieder möglich. Für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren stellte der Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Budget ist inzwischen ausgeschöpft und die Antragstellung wurde gestoppt.

Nach Angaben des Bundesbauministeriums wurden rund 21.400 Anträge für etwa 26.800 Wohneinheiten bewilligt. Das zugesagte Fördervolumen liegt bei rund 46,1 Millionen Euro. Rechnerisch entspricht das durchschnittlich etwa 1.720 Euro Zuschuss je geförderter Wohneinheit.

Von der bodengleichen Dusche bis zum Aufzug

Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als den Einbau eines Treppenlifts. Bereits vergleichsweise kleine Veränderungen können dazu beitragen, eine Immobilie langfristig komfortabler und besser nutzbar zu machen.

Zu den typischen Maßnahmen gehören beispielsweise der Abbau von Türschwellen, breitere und leichter zugängliche Türen oder eine bodengleiche Dusche. Bei größeren Gebäuden können auch Aufzüge oder andere Lösungen zur Überwindung von Höhenunterschieden eine wichtige Rolle spielen.

Solche Umbauten sind nicht ausschließlich für ältere Menschen interessant. Ein möglichst schwellenarmes Zuhause erhöht den Wohnkomfort in vielen Lebenssituationen und kann eine Immobilie für einen größeren Personenkreis attraktiv machen.

Barrierearme Wohnungen werden wichtiger

Die schnelle Ausschöpfung der Fördermittel macht deutlich, wie groß der Bedarf an entsprechenden Umbauten im bestehenden Wohnungsbestand ist.

Ein wesentlicher Grund dafür ist die demografische Entwicklung. Viele Menschen möchten möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen. Gleichzeitig stammt ein großer Teil des deutschen Wohnungsbestandes aus einer Zeit, in der Barrierefreiheit bei Planung und Bau eine deutlich geringere Rolle spielte.

Gerade bei ohnehin anstehenden Modernisierungen kann es sich deshalb lohnen, das Thema frühzeitig mitzudenken.

Wer beispielsweise ein Badezimmer vollständig erneuert, kann prüfen, ob sich bei dieser Gelegenheit Schwellen reduzieren und Bewegungsflächen verbessern lassen. Ähnliches gilt für Eingangsbereiche, Türen oder den Zugang zu Balkon und Terrasse.

Nicht nur auf Förderprogramme schauen

Dass das aktuelle Förderbudget ausgeschöpft ist, bedeutet nicht, dass geplante Maßnahmen grundsätzlich auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.

Eigentümer sollten zunächst prüfen, welche Umbauten tatsächlich erforderlich sind und welche Kosten entstehen. Je nach persönlicher Situation und Maßnahme können außerdem andere Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten infrage kommen.

Wichtig ist dabei: Förderbedingungen sollten immer vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden. Bei vielen Programmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem ein Antrag gestellt oder eine Förderzusage erteilt wurde.

Wie geht es mit der Förderung weiter?

Ob das Programm erneut mit Haushaltsmitteln ausgestattet oder in seiner bisherigen Form fortgeführt wird, ist derzeit noch offen.

Für Eigentümer, die einen barrierefreien oder altersgerechten Umbau planen, empfiehlt es sich daher, die weitere Entwicklung der KfW-Förderung im Blick zu behalten. Unabhängig davon bleibt die grundsätzliche Frage sinnvoll: Wie lässt sich eine Immobilie so gestalten, dass sie auch in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren noch komfortabel genutzt werden kann?

Barrierearmes Wohnen ist damit nicht nur eine Frage des Alters. Es wird zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil einer langfristigen und vorausschauenden Immobilienplanung.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / KfW, Informationen zum Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (455-B), Stand 2026.

Weitere Infos gibt es hier: https://www.stoeben.de/haus-verkaufen-kiel