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Ab 2020 wird die verbrauchsabhängige
Kaltwasserabrechnung Pflicht
Wasser erfassen mit System
Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist bereits seit 1981 bundesweit Pflicht und regelt die verbrauchsgerechte Aufschlüsselung der Gesamtkosten auf den individuellen Verbrauch jeder einzelnen Wohnung. Neben den Kosten für Wärmeenergie enthält diese auch die Kosten für Warmwasser. Die Erwärmung des Kaltwassers wird somit aufgeführt, allerdings nicht die Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch.
Ein wichtiger Unterschied: Denn der durchschnittliche Verbrauch an Wasser bei einem Zwei-Personenhaushalt beträgt rund 160 Liter pro Tag.
Weltweit zählt Wasser zu einer der wichtigsten Ressourcen. Ein sparsamer Umgang damit ist somit notwendig. Aber: Wieviel Wasser verbrauchen wir eigentlich und was kostet uns das Ganze?
Die Installation von Kaltwasserzählern und die darauf basierende verursachungsgerechte Abrechnung der Wasserkosten hilft Ihnen, diese Fragen zu beantworten. Und: Wassersparen beginnt im Kopf. Ob im Badezimmer oder in der Küche: unbedachtes Verhalten bringt das Wasser gehörig zum Laufen, viel bleibt so auf der Strecke. Dabei ist es einfach, Wasser einzusparen und den gewohnten Komfort zu erhalten. Halten Sie Ihren Verbrauch im Blick – denn dies führt nachweislich zu einem bewussteren Umgang mit der Ressource.
Viele Bundesländer haben schon beschlossen, eine verbrauchsabhängige Kaltwasserabrechnung einzuführen – so auch Schleswig-Holstein. Bis zum 31. Dezember 2020 sind Sie als Eigentümer(innen) bestehender Gebäude dazu verpflichtet, jede Wohnung nachträglich auszurüsten.
Dafür benötigen Sie einen starken Partner, der durch Erfahrung und ausgereifte Produkte überzeugt. ista Deutschland GmbH berät Sie gerne und unterstützt Sie in der Umsetzung der Nachrüstung mit Kaltwasserzählern. Sofern Sie Mitglied von Haus & Grund Schleswig-Holstein sind, sichern Sie sich die vereinbarten Vorteilskonditionen.
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