Wer sich heute für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, sollte nicht nur die Anschaffungskosten im Blick behalten. Seit Ende Juli 2026 gelten neue Vorgaben für Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. In den kommenden Jahren muss der Anteil erneuerbarer Brennstoffe schrittweise steigen. Für Immobilieneigentümer kann das langfristig erhebliche Auswirkungen auf Betrieb und Kosten der Heizungsanlage haben.

Schrittweise mehr erneuerbare Brennstoffe

Für neu eingebaute Heizungen, die weiterhin mit fossilen Brennstoffen arbeiten, sieht die sogenannte Biotreppe feste Mindestanteile erneuerbarer Brennstoffe vor.

Ab dem 1. Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent des eingesetzten Brennstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen. Bereits ein Jahr später steigt der Anteil auf 15 Prozent. Ab 2035 sind 30 Prozent vorgeschrieben, ab 2040 schließlich 60 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2045 dürfen fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen nicht mehr eingesetzt werden.

Wichtig für Eigentümer: Die Vorgaben betreffen Heizungen, die seit dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Für Anlagen, die bereits vorher installiert wurden, gilt diese Quote nicht.

Was zählt als erneuerbarer Brennstoff?

Die Anforderungen können beispielsweise durch Biogas oder Bio-Heizöl erfüllt werden. Auch bestimmte synthetische Gase und Wasserstoff können unter entsprechenden Voraussetzungen als erneuerbarer Anteil angerechnet werden.

Entsprechende Tarife und Lieferverträge werden bereits angeboten. Eigentümer sollten jedoch bedenken, dass die Verfügbarkeit erneuerbarer Brennstoffe und deren zukünftige Preisentwicklung eine wichtige Rolle für die langfristigen Heizkosten spielen können.

Wer weiterhin auf eine verbrennungsbasierte Heizung setzt, sollte deshalb nicht nur den heutigen Brennstoffpreis betrachten, sondern die steigenden Anforderungen der kommenden Jahre in seine Kalkulation einbeziehen.

Alternativen zur Brennstoffquote

Die vorgeschriebenen erneuerbaren Anteile müssen nicht in jedem Fall ausschließlich über den verwendeten Brennstoff erreicht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise eine ausreichend dimensionierte Solarthermieanlage oder eine Anlage zur Wärmerückgewinnung aus der Raumluft die Anforderungen erfüllen.

Auch Hybridheizungen sind möglich. Dabei wird beispielsweise eine Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung kombiniert.

Welche Variante für ein Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt stark von dessen Zustand, Größe und bestehender Heiztechnik ab. Vor größeren Investitionen empfiehlt sich deshalb eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Energieberater oder Heizungsfachbetrieb.

Auch Vermieter müssen zusätzliche Kosten berücksichtigen

Für vermietete Immobilien sind die Regelungen auch bei der Kostenverteilung relevant.

Nach den aktuellen Vorgaben müssen Vermieter ab dem 1. Januar 2028 jeweils die Hälfte der Gasnetzentgelte und der Kohlendioxidkosten übernehmen. Ab dem 1. Januar 2029 kommt die Hälfte der Mehrkosten für den vorgeschriebenen Bioanteil hinzu, wobei diese Beteiligung auf einen Bioanteil von maximal 30 Prozent begrenzt ist.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern können diese Regelungen deshalb Einfluss auf die zukünftigen Betriebskosten und die Wirtschaftlichkeit einer Heizungsanlage haben.

Heizungsentscheidung langfristig betrachten

Für Immobilieneigentümer wird die Entscheidung für eine neue Heizungsanlage damit zunehmend zu einer langfristigen Investitionsentscheidung. Eine heute möglicherweise günstig erscheinende Gas- oder Ölheizung kann in den kommenden Jahren durch höhere Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe zusätzliche Kosten verursachen.

Neben Anschaffung und Verbrauch sollten deshalb auch die zukünftige Verfügbarkeit der Brennstoffe, gesetzliche Vorgaben und mögliche Alternativen berücksichtigt werden.

Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte verschiedene Systeme vergleichen und die Entwicklung bis 2045 bereits heute in die Entscheidung einbeziehen.

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD, „Stufen und Kosten der Biotreppe, veröffentlicht am 10.08.2026.
HINWEIS: Text & Bilder mit KI optimiert

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