Unerwünschte Gemeinschaft – wenn der Streit um die Immobilie eskaliert
Eine Immobilie ist häufig im Besitz mehrerer Eigentümer, z. B. von Ehepartnern, Erbengemeinschaften oder einer BGB-Gesellschaft. Aus vielfältigen Gründen kann bei einer der beteiligten Personen der Wunsch aufkommen, sich aus dieser Gemeinschaft zu lösen. Hier wäre die Auszahlung an den Ausscheidenden durch die Verbliebenen oder der Verkauf der Immobilie an einen Dritten und Teilung des Erlöses die naheliegendste Lösung. Nicht selten kommt es aber gerade bei Erbengemeinschaften oder nach Scheidungen zu keiner einvernehmlichen Einigung, was genau mit der Immobilie passieren soll – der Streit eskaliert.
Weiterlesen