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Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung
für bebaute Grundstücke auf dem Prüfstand

René Werner, Steuerberater, Dipl-Kfm. (FH)

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung (AfA) von Gebäuden ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.

Nach geltender Rechtsprechung ist dieser Gesamtkaufpreis nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen.

Mit einem Excel-Berechnungstool stellt die Finanzverwaltung eine Arbeitshilfe zur Verfügung, mit welcher die Aufteilung eines Kaufpreises für bebaute Grundstücke auf den Anteil für Grund und Boden sowie den Gebäudewert ermittelt werden kann.

Die Bewertung lehnt sich dabei an das sogenannte Sachwertverfahren an. Allerdings führt die Anwendung des Berechnungstools nicht selten zu unverhältnismäßigen und wirtschaftlich nicht plausiblen Ergebnissen.

Der BFH hat im Rahmen eines anhängigen Verfahrens zu entscheiden, ob die Arbeitshilfe bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann (Az. IX R 26/19).

Bis über die Rechtsfrage entschieden wurde, können Betroffene – insbesondere bei unterschiedlichen Auffassungen des Finanzamtes bezüglich der Aufteilung von Kaufpreisen – durch Einspruch gegen den Steuerbescheid sowie mittels Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf das anhängige BFH-Verfahren ihren Fall bzw. die entsprechende Steuererklärung offenhalten.

Für nähere Einzelheiten zu diesem Thema oder bei Fragen im Rahmen von geplanten oder kürzlich getätigten Immobilientransaktionen stehen wir gern zur Verfügung.

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