10. Juli 2024
Regional & Historisch, Top-Thema
Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn
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Bundesrat macht Weg für Public Viewing nach 22 Uhr frei Wenn am 14. Juni in Deutschland die Fußball- Europameisterschaft angepfiffen wird, herrscht im Land wieder für ein paar Wochen der Ausnahmezustand. Fußballfans werden auch abseits der Stadien gemeinsam die Spiele anschauen, und das vorzugsweise draußen und auch gerne mit lautstarker Leidenschaft. „Viele Spiele beginnen um […]

Bundesrat macht Weg für Public Viewing nach 22 Uhr frei

Wenn am 14. Juni in Deutschland die Fußball- Europameisterschaft angepfiffen wird, herrscht im Land wieder für ein paar Wochen der Ausnahmezustand. Fußballfans werden auch abseits der Stadien gemeinsam die Spiele anschauen, und das vorzugsweise draußen und auch gerne mit lautstarker Leidenschaft. „Viele Spiele beginnen um 21 Uhr und sind dann erst gegen 23 Uhr zu Ende, so dass die allgemeine Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt, regelmäßig beeinträchtigt wird. Konflikte sind da vorprogrammiert“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin des Immobilienverband Deutschland IVD.

Public Viewing auch nach 22 Uhr

Für das öffentliche Public Viewing gelten auch bei dieser EM Ausnahmen von der regulären Nachtruhe: Damit Fußballfans die Spiele auch am späten Abend und im Freien auf Großleinwänden verfolgen können, hat der Bundesrat in seiner Sitzung heute das Public Viewing auch nach 22 Uhr ermöglicht.

Keine Ausnahmen im privaten Bereich

Diese Ausnahme von der allgemeinen Nachtruhe gilt jedoch nicht für den privaten Bereich. Die Bundesgesetze sehen eine allgemeine Nachtruhe ab 22 Uhr vor, zudem können Hausordnungen zusätzliche Regeln enthalten. Wer also Freunde zum Fernsehabend im Garten oder auf dem Balkon einlädt, muss dabei die üblichen Ruhezeiten einhalten, die zudem auch in manchen Hausordnungen geregelt sein können. Bei Ruhestörungen – und das wäre ein lauter Fernseher mit entsprechender Geräuschkulisse durch die Zuschauer nach 22 Uhr sicherlich – können Behörden Bußgelder verhängen. Bei Wiederholungen sind Vermieter sogar zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. „Es empfiehlt sich daher, bei spät angepfiffenen Spielen die zweite Halbzeit nach drinnen zu verlegen“, rät Annett Engel-Lindner vom IVD. Und auch hier sei Reden Gold: Wer vor einem Ereignis, das Störpotenzial birgt, mit den Nachbarn redet, kann sicherlich viele Probleme umgehen.

www.ivd.net

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