Online Maklervertrag Zahlungspflicht: Worauf Makler achten müssen

Immer mehr Immobiliengeschäfte beginnen heute digital. Exposés werden online angefragt, Besichtigungen vereinbart und teilweise sogar Maklerverträge über digitale Systeme abgeschlossen. Genau hier hat sich die Rechtslage inzwischen klarer definiert.

Wenn ein Maklervertrag online abgeschlossen wird, muss für den Kunden eindeutig erkennbar sein, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entstehen kann. Der Gesetzgeber verlangt deshalb eine klare und unmissverständliche Beschriftung des entsprechenden Buttons.

Ist diese Kennzeichnung nicht eindeutig, kann der Maklervertrag im schlimmsten Fall rechtlich unwirksam sein, selbst dann, wenn später tatsächlich eine Immobilie vermittelt wurde. Die Online Maklervertrag Zahlungspflicht muss für Nutzer eindeutig erkennbar sein.

Auch Maklersoftware muss korrekt eingestellt sein

Viele Immobilienunternehmen nutzen heute professionelle CRM- und Maklersysteme, über die Exposés versendet oder Online-Maklerverträge abgeschlossen werden.

Makler, die Softwarelösungen wie onOffice, Propstack oder Flowfact einsetzen, sollten deshalb prüfen, wie die entsprechenden Buttons dort beschriftet sind.

In vielen Systemen lässt sich die Beschriftung individuell anpassen. Bei onOffice beispielsweise können Makler den Text des Buttons selbst hinterlegen und damit sicherstellen, dass die gesetzlich erforderliche Formulierung verwendet wird.

Transparenz schafft Vertrauen

Die Regelung dient vor allem dem Verbraucherschutz. Interessenten sollen klar erkennen können, wann sie lediglich Informationen anfordern und wann tatsächlich ein provisionspflichtiger Maklerauftrag zustande kommt.

Für seriöse Immobilienunternehmen bedeutet das vor allem eines: transparente Prozesse und klare Kommunikation.

Die Immobilienmakler von OTTO STÖBEN GmbH begleiten Eigentümer und Interessenten seit vielen Jahren auf dem Immobilienmarkt in Schleswig-Holstein und setzen auf eine transparente und rechtssichere Abwicklung aller Vermittlungsprozesse.

 

Für Immobilienunternehmen bedeutet das: Prozesse regelmäßig prüfen, Systeme korrekt einstellen und rechtliche Anforderungen konsequent umsetzen. Nur so lassen sich Risiken vermeiden und gleichzeitig Vertrauen bei Interessenten aufbauen.

 

Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD), Beitrag „Jetzt ‚zahlungspflichtig bestellen‘ – muss das wirklich beim Online-Maklervertrag sein?