Ein gutes und erfolgreiches Immobiliengeschäft fußt auf Rechtssicherheit. Dafür müssen die Vorschriften des Staates und der Länder wie zum Beispiel das Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG) oder die Grundbuchverordnung (§ 3 Abs. 1 GBO) eingehalten werden. Hier den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Makler, Verwalter und Eigentümer müssen daher immer auf dem neuesten Stand bleiben und sich mit den für sie wichtigen Verordnungen und Gesetzen beschäftigen.
Verordnungen und Gesetze für das Immobiliengeschäft mit Makler
Was ist wichtig, um Eigentümer und Interessenten bei ihren Immobilienvorhaben gut zu begleiten?
Neben den vorher genannten Beispielen mit Sicherheit auch das Immobilienkaufvertragsrecht (§311 BGB), das sehr umfassende Mietrecht, das Maklerrecht (§§ 652 ff BGB), die Immobilienbewertungsverordnung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch die neueste Verordnung, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vom Oktober 2022 ist in einigen individuellen Fällen für die tägliche Beratungs- und Betreuungsarbeit des Maklers relevant und sollte daher bekannt sein.
Daneben gibt es noch weitere grundlegende Gesetze.
Das sind unter anderem:
• die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die dem Schutz dieser Daten dienen.
• die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Regelt die Pflichten von Immobilienmaklern, Bauträgern und -betreuern, Darlehensvermittlern und Wohnimmobilienverwaltern.
• das Maklerrecht (§ 652 ff BGB): Regelt das Zustandekommen der Maklerprovision.
• das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG): regelt die Maklerprovision bei der Wohnraumvermittlung.
Welche Gesetze und Verordnungen wann bei einem Immobiliengeschäft relevant sind, ist je nach Fall unterschiedlich. Ein guter Makler berät und begleitet Eigentümer und Interessenten mit bestem Wissen. Wenn es um den Verkauf, die Vermietung oder die Immobiliensuche geht, kann es durchaus hilfreich sein, einen regionalen Experten, der den Markt kennt, an der Seite zu haben.

Carl C. Franzen