16. Oktober 2020
Recht & Gesetz
Gesperrte Zufahrt als Mietmangel
Wenn eine Landstraße, die zu einem Ausflugslokal führt, gesperrt wird, dann kann das einen Mangel darstellen und zu einer Minderung der Miete berechtigen. Die Erreichbarkeit sei Grundlage der Attraktivität einer derartigen Wirtschaft, entschied die Justiz nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS.






Themen > Recht & Gesetz

Gesperrte Zufahrt als Mietmangel

Eine Gaststätte musste erheblich um ihre Geschäfte bangen


Quelle: LBS

Wenn eine Landstraße, die zu einem Ausflugslokal führt, gesperrt wird, dann kann das einen Mangel darstellen und zu einer Minderung der Miete berechtigen. Die Erreichbarkeit sei Grundlage der Attraktivität einer derartigen Wirtschaft, entschied die Justiz nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS. (Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2 U 152/16)

Der Fall:

Der Pächter eines Ausflugslokals sah seine Geschäfte in höchster Gefahr, als die Behörden eine Teilsperrung der an der Immobilie vorbeiführenden Landstraße ankündigten und diese dann auch tatsächlich umsetzten. Der Gastwirt vertrat die Meinung, von ihm könne auf Grund dieser Gegebenheiten nicht der vertraglich vereinbarte Mietzins verlangt werden. Der Eigentümer verwies darauf, dass die Straßenbaumaßnahmen nicht in sein Risiko, sondern in das des Mieters fielen.

 

Das Urteil:

Mit der Sperrung einer Zufahrt zu der Gaststätte liege eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer vertraglich vereinbarten Nutzbarkeit vor, entschieden die Richter. Hierfür habe der Vermieter einzustehen. Im Wortlaut hieß es: „Bei der Teilsperrung der Straße handelt es sich um einen objektbezogenen Umstand, der dem Risikobereich der Beklagten als Vermieterin unterfällt, nicht um einen auf den Betrieb der Gaststätte selbst bezogenen Umstand, für welchen die Kläger als Mieter und Betreiber der Gaststätte einzustehen hätten.“ Deswegen durfte die Miete um ein Drittel gemindert werden.

Quelle: LBS

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Gestaltungsfreiheit nach Nestflucht

Gestaltungsfreiheit nach Nestflucht

Wenn die Kinder ausgezogen sind, beginnt auch für Eltern in der Regel ein neuer Lebensabschnitt. Sie können ihre eigenen Wohnträume umsetzen. Kinderzimmer verwandeln sich zum Beispiel in das lang ersehnte Lesezimmer oder ein Malatelier. Dabei dürfen Wände verschwinden und Grundrisse neu gedacht werden.

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

„Unser Kurs ist klar gesteckt – wir wollen 2035 klimaneutral Strom und Fernwärme für Kiel und die Region erzeugen. Auch unsere Kunden wollen wir beim Klimaschutz unterstützen und bieten Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an. Das erste landesweite Solarkataster macht...

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner