Bundesgerichtshof schafft Klarheit bei Pflichtangaben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober entschieden, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) zu machen. „Der BGH hat mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen.
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