Autor: IMMOBILIENMARKT-Magazin

Wohnraummietrecht

Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend.

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Leistungen aus einer Hand für Investoren

Die deutsche Immobilienwirtschaft weist weiterhin eine hohe Dynamik auf. Waren die vergangenen Jahre teilweise durch hoch spekulative Transaktionen geprägt, steht heute vor allem das Sicherheitsbedürfnis der Investoren und Anleger im Mittelpunkt aller Überlegungen.

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Immobilien schwarz auf weiß

Wer ein Auto besitzt, hat es einfach: alle wichtigen Informationen über seinen Wagen erfährt der Besitzer aus dem Fahrzeugschein oder dem Kfz-Brief. Bei Immobilien ist dies leider etwas anders. Immer wieder stellen Immobilienmakler fest, dass das Wissen über die Fakten zur eigenen Immobilie sehr lückenhaft ist.

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Bereiten Sie Ihre Immobilie auf den Herbst und Winter vor

So langsam wird es Zeit, sich von dem wunderschönen Sommer dieses Jahres zu verabschieden. Der Herbst hält so langsam Einzug und somit ist der Winter auch nicht mehr fern. Der ideale Zeitpunkt, die eigenen vier Wände auf die nasse und kalte Jahreszeit vorzubereiten.

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Nur gute Planung garantiert das perfekte Wintergartenerlebnis

Seit Jahrzehnten werden in Deutschland jährlich um die 50.000 Wintergärten gebaut – und ein Ende ist nicht abzusehen. Der Grund für die „Erfolgsgeschichte Wintergarten“ ist leicht nachzuvollziehen: Hier wird der Wunsch nach komfortablem Wohnen mit einem Leben nahe der Natur in idealer Weise verbunden.

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Neuer Heizspiegel zeigt: Heizen mit Heizöl wird wieder teurer

Berlin, 10. Oktober 2018. 790 Euro – so hoch waren die durchschnittlichen Heizkosten in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit Erdgas-Zentralheizung im vergangenen Jahr. Während in energetisch guten Häusern 520 Euro gezahlt wurden, mussten Bewohner von energetisch schlechteren Wohnungen 1.110 Euro zahlen.

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Ohne Vermietungsmakler geht es nicht

Seit über 3 Jahren ist nun das Bestellerprinzip in Kraft, das am 01. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossen wurde. Das Bestellerprinzip schreibt vor, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten übernehmen muss.

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