Themen > Unsere Partner stellen sich vor

Wozu der Notar beim Immobilienkauf benötigt wird

Photo by rawpixel on Unsplash

Immobilien können nur rechtskräftig den Eigentümer wechseln, wenn beidseitig ein notariell beglaubigter Kaufvertrag unterschrieben wird. Denn der Notar-Termin ist beim Kauf einer Immobilie Pflicht. Doch warum ist das so, was leistet ein Notar, was nicht – und wer muss ihn bezahlen? Im Folgenden gibt es auf diese Fragen die zutreffenden Antworten.

Die notarielle Beurkundung eines
Immobilienkaufvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag formell korrekt und juristisch einwandfrei formuliert ist, er berät die Parteien und überwacht die Abwicklung. Ob aber bspw. ein Kaufpreis angemessen ist oder wie der technische Zustand der Immobilie ist, muss der Käufer selbst beurteilen. Auch zu Steuerangelegenheiten äußert er sich nicht. Die Kosten für den Notar hat der Käufer zu tragen, in der Regel belaufen diese sich auf ca. 1 Prozent des Kaufpreises. Dafür kann dann der Käufer auch einen Notar seines Vertrauens auswählen.

Im Vertragsentwurf, den der Notar beiden Parteien zwei Wochen vor Unterzeichnung zukommen lassen muss – sofern eine der Parteien Unternehmer ist – sollte er das Haus oder die Wohnung detailliert beschreiben: Grundstück, Miteigentumsanteil sowie Größe und Lage der Wohnung (Sondereigentum) sollten darin aufgeführt sein. Ferner sollte vertraglich fixiert sein, wenn neben der Wohnung weitere Rechte übertragen werden wie beispielsweise Nutzungsrechte für einen Pkw-Stellplatz oder einen Garten. Bei der Bezeichnung der Kaufvertragsparteien muss man darauf achten, dass im Kaufvertrag diejenigen Personen genannt werden, die auch berechtigt sind, das Grundstück zu verkaufen. Dies ist in der Regel der Eigentümer beziehungsweise der Bauträger. Falls ein Immobilienmakler eingeschaltet ist, wird er diese Dinge im Sinne seiner Kunden detailliert vorab mit dem Notar besprechen.

Der Notar hat für die Vertragsausgestaltung die Pflicht, das Grundbuch einzusehen, um verlässliche Daten zu erhalten. Ferner sollte sich der Käufer vor Vertragsabschluss beim Makler oder Verkäufer erkundigen, ob die Immobilie mit Baulasten belegt ist. Dazu zählen beispielsweise Denkmalschutzbestimmungen, Wegerechte oder Baubeschränkungen. Diese Besonderheiten nimmt der Notar ebenso in den Vertrag auf, wie eine eventuelle Grundschuld für einen Immobilienkredit des Käufers. Auch wenn Dinge wie eine Einbauküche, Sauna, Gartenmöbel oder Heizöl zusammen mit der eigentlichen Immobilie den Besitzer wechseln, sollten sie im Vertrag benannt werden.

Beim eigentlichen Notartermin liest der Notar den Verkaufsparteien den Vertrag in Gänze vor, beantwortet noch eventuelle Fragen und beurkundet ihn. Gleichzeitig lässt er sich Vollmachten ausstellen, um eine so genannte „Auflassungsvormerkung“ zum Schutz des Käufers im Grundbuch eintragen zu lassen und veranlasst nach Bestätigung des Verkäufers über den Eingang des Kaufpreises die eigentliche
Eigentumsumschreibung.
Etwaige Grundschulden des Verkäufers werden im Zuge der Abwicklung gelöscht, damit der Käufer sicher sein kann, die Immobilie lastenfrei zu erhalten. Außerdem benachrichtigt der Notar das
Finanzamt, damit ein Bescheid über die fällige Grunderwerbsteuer ausgestellt werden kann. Zusätzlich zum Notarhonorar fallen schließlich auch noch Gebühren für den Grundbucheintrag an.

Ein guter Immobilienmakler begleitet den Verkäufer und Käufer auf dem häufig komplexen Weg der Immobilientransaktion und stellt auch ein wichtiges Bindeglied zum Notar oder beispielsweise auch einer finanzierenden Bank dar. Es ist nicht wie beim Notar gesetzlich gefordert, einen Makler zu konsultieren. Der IVD empfiehlt aber, nicht auf die Leistungen des Maklers Ihres Vertrauens zu verzichten. Vom Berufsverband IVD geprüfte Immobilienprofis, Makler, Verwalter und auch Sachverstände, finden Sie auf Deutschlands ersten echten Profi-Immobilienportal ivd24:
www.ivd24immobilien.de

Weitere Partner stellen
sich vor

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de