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Makler und Verwalter ab 1. August 2018 zur Fortbildung verpflichtet


Nach jahrelanger, politischer Diskussion hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter verabschiedet, welches der Bundesrat am 22. September 2017 gebilligt hat. Die regelmäßige Fortbildung ist somit gesetzlich verbindlich.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Berufsvoraussetzungen vor:

  • WEG- und Mietverwalter sowie Makler sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Hierbei müssen 20 Stunden innerhalb von drei Jahren absolviert werden. Im Jahre 2021 müssen demnach die ersten Weiterbildungsstunden nachgewiesen werden. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.
  • Über die Fortbildungen sind Kunden und Eigentümer zu informieren, damit diese in der Lage sind, sich ein Bild von der fachlichen Kompetenz machen zu können.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine weitere Voraussetzung für die amtliche Erlaubnis zur Berufsausübung für Immobilienverwalter, Makler sind hiervon ausgenommen.

Mit der Einführung der Fortbildungspflicht hat der Bundestag den ursprünglich von den Immobilienverbänden gewünschten Sachkundenachweis ersetzt. Er sah vor, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.

Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. August 2018 in Kraft treten. Welche Fortbildungen anerkannt werden, wird bis dahin in einer Rechtsverordnung im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

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