5. November 2017
Recht & Gesetz
Das neue Bauvertragsrecht
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Gesetz wird für mehr Transparenz sorgen und insbesondere die Position der privaten Bauherren deutlich stärken.






Themen > Recht & Gesetz

Das neue Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Gesetz wird für mehr Transparenz sorgen und insbesondere die Position der privaten Bauherren deutlich stärken.

Zu den wesentlichen Änderungen zählt dabei das Widerrufsrecht für private Bauherren. Dieses war bislang praktisch nicht existent und der Widerruf/Kündigung eines Bauvertrages war – wenn überhaupt – nur möglich, wenn dafür eine Entschädigung gezahlt wurde. Künftig kann der private Bauherr abgeschlossene Verbraucherverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Gesetzgeber möchte die Verbraucher damit vor übereilt getroffenen Entscheidungen schützen. Wenn das Bauunternehmen über das Recht zum Widerruf nicht aufgeklärt hat oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte, kann der Widerruf künftig sogar binnen einer Frist von einem Jahr und 14 Tagen erfolgen.

Zudem werden die Bauunternehmen künftig verpflichtet, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin zu machen und dem Bauherrn vor Baubeginn eine detaillierte Baubeschreibung zu übergeben. Für den Bauherrn werden die Vertragsinhalte so deutlich transparenter und Angebote können besser miteinander verglichen werden. Fehlen gewisse Angaben im Vertrag kann der Bauherr dieses Fehlen künftig bei einer streitigen Außenersetzung zu seinem Vorteil auslegen, etwa bei der Qualität des geschuldeten Baumaterials.

Anders als bisher soll die letzte Abschlagsrechnung, die der Bauherr vor Abnahme zu leisten hat, auf 90 % begrenzt werden. Der Bauherr hat daneben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung, so dass der Bauunternehmer vor der Abnahme künftig grundsätzlich nur 85 % des Werklohns verlangen kann. Dadurch wird der Druck auf die Bauunternehmen erhöht, etwaige Baumängel kurzfristig zu beseitigen, da er schließlich die letzte ausstehende Zahlung so schnell wie möglich erhalten möchte.

Das neue Bauvertragsrecht stärkt nicht nur die Stellung der privaten Bauherren, sondern auch die Position der Handwerker gegenüber ihren Lieferanten. Liefern diese fehlerhaftes Material, kann der Handwerker künftig die Kosten für das Ein- und Ausbauen des fehlerhaften Materials den Lieferanten in Rechnung stellen.

Das neue Gesetz bringt insgesamt für den Bauherrn eine ganze Reihe von Verbesserungen. Bis zum 1. Januar 2018 sind daher Bauverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bauunternehmen dringend anzupassen.

Kanzlei im Merkurhaus
Preußerstraße 1 – 9
24105 Kiel
Tel.: 0431 661149–30
www.kanzlei-merkurhaus.de

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Bundesrat macht Weg für Public Viewing nach 22 Uhr frei Wenn am 14. Juni in Deutschland die Fußball- Europameisterschaft angepfiffen wird, herrscht im Land wieder für ein paar Wochen der Ausnahmezustand. Fußballfans werden auch abseits der Stadien gemeinsam die Spiele...

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

„Unser Kurs ist klar gesteckt – wir wollen 2035 klimaneutral Strom und Fernwärme für Kiel und die Region erzeugen. Auch unsere Kunden wollen wir beim Klimaschutz unterstützen und bieten Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an. Das erste landesweite Solarkataster macht...

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Jahr 2020 fielen in Deutschland 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Immerhin: rund 47 Prozent davon wurden wiederverwertet. Das Recycling von Baumaterialien muss noch Fahrt aufnehmen, die Möglichkeiten der Wiederverwendung sind beim Hausbau noch lange nicht...

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner