Themen > Recht & Gesetz
Hunde ohne Leine
Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden
Bildquelle: Tomicek/LBS
Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren – ohne Leine – auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19)
Quelle: www.lbs.de
Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz
IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel
Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de