Maklerrecht
Ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Auftraggeber steht dem Makler zu, wenn ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist, die Voraussetzungen eines Provisionsanspruchs dem Grunde nach vorliegen und der Makler diesen ohne Auskunft des Auftraggebers nicht eigenständig geltend machen kann.
Weiterlesen

