In Häusern, in denen ein Mensch gewaltsam ums Leben kam, bleibt oft mehr zurück als nur die Mauern. Für Makler sind solche sogenannten Mörderhäuser eine Herausforderung. Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag von Kleinanzeigen würden 43 Prozent der Deutschen trotzdem ein solches Haus beziehen.
Wenn der Tatort zum Zuhause wird
Jede fünfte befragte Person (17 Prozent) würde nur unter bestimmten Bedingungen in ein Mörderhaus einziehen – etwa, wenn die Tat lange zurückliegt. Sieben Prozent halten fünf Jahre Abstand für ausreichend, vier Prozent möchten erst nach mehr als 20 Jahren einziehen.
Spannend: Wenn sich erst später herausstellt, dass in der eigenen Wohnung ein Mord passiert ist, würden die meisten trotzdem bleiben. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Befragten würde nicht ausziehen. Nur 26 Prozent würden die Immobilie verlassen – zwölf Prozent davon abhängig davon, wie lange die Tat zurückliegt.
Grusel-Immobilien mit Preisnachlass
Makler wissen: Eine blutige Vergangenheit drückt den Preis. Solche Immobilien lassen sich meist nur mit deutlichem Abschlag verkaufen oder vermieten. Fachleute sprechen von einem merkantilen Minderwert – also einem psychologischen Preisverlust. Je nach Schwere der Tat und Zeitspanne seit dem Verbrechen kann der Wert um zehn bis 100 Prozent sinken. In Extremfällen bleibt nur der Abriss.
Trotzdem sehen viele Käufer darin eine Chance: 42 Prozent der Befragten würden ein Mörderhaus kaufen, wenn der Preis stimmt. Männer zeigen dabei deutlich weniger Berührungsängste – 52 Prozent wären offen für ein solches Objekt, bei Frauen sind es nur 33 Prozent.
Offenbarungspflicht: Was Verkäufer wissen müssen
In Deutschland gilt für Verkäufer und Makler die Offenbarungspflicht. Wer weiß, dass in einer Immobilie ein Gewaltverbrechen passiert ist, muss dies potenziellen Käufern mitteilen. Ein Mord gilt juristisch als wertmindernder Umstand – und darf nicht verschwiegen werden.
Doch gerade bei älteren Häusern ist die Geschichte oft schwer nachzuvollziehen. So klagte eine Frau vor dem Landgericht Coburg, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr 2018 gekauftes Haus Ende der 1990er-Jahre Schauplatz eines Doppelmordes war. Das Gericht wies die Klage ab: Zwischen Tat und Kauf lagen über 20 Jahre, und die Vorbesitzerin hatte selbst mehr als zehn Jahre darin gewohnt.
Quelle: Kleinanzeigen

