23. August 2018
Recht & Gesetz, Top-Thema
Heute schon an Morgen denken – Immobilien rechtssicher übertragen
Die eigene Immobilie auf die Kinder zu übertragen erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen. Teilweise geschieht dies, um den Kindern eine wirtschaftliche Grundlage zu schaffen, teilweise um Schenkungssteuerfreibeträge …






Themen > Recht & Gesetz

Heute schon an Morgen denken 

Immobilien rechtssicher übertragen


Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Sozialrecht

Die eigene Immobilie auf die Kinder zu übertragen erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen. Teilweise geschieht dies, um den Kindern eine wirtschaftliche Grundlage zu schaffen, teilweise um Schenkungssteuerfreibeträge – alle 10 Jahre – auszuschöpfen und so Vermögen schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei in die nächste Generation zu übertragen (im Wege der vorweggenommenen Erbfolge). Immer häufiger wird die vorzeitige Übertragung der Immobilie auf die eigenen Kinder jedoch aus Angst vor dem Zugriff des Sozialamtes – im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern – vorgenommen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten.

Zunächst ist das Risiko der Sozial-hilfebedürftigkeit der Eltern zu bewerten. Sozialhilfe wird dann notwendig, wenn die Eltern bzw. ein Elternteil die Pflege nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können. Bevor also staatliche Hilfe gewährt wird, hat der Elternteil daher nicht nur seine Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung einzusetzen, sondern auch etwaige Schenkungen zurückzufordern (§528 BGB).

So dann ist das Risiko der Rückforderung des Geschenks zu bewerten. Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn bei Eintritt der Bedürftigkeit mehr als zehn Jahre seit der Schenkung vergangen sind. In der Rechtsprechung ist bisher nicht abschließend geklärt, ob die zehn Jahresfrist dann nicht zu laufen beginnt, wenn sich die Eltern die Nutzungen (Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte) an der übertragenen Immobilie vorbehalten. Hier ist bei der Gestaltung des Überlassungsvertrages Vorsicht geboten.

Der Anspruch auf Rückforderung des Geschenks kann im Falle des Sozialhilfebezuges auch durch das Sozialamt geltend gemacht werden. Der Anspruch erfasst aber „nur“ das Geschenk, mit der Folge das die Übernahme von Verbindlichkeiten, die Gewährung einer Leibrente oder auch Arbeits- und Pflegeleistungen der beschenkten Kinder in Abzug zu bringen sind. Entsprechende Verpflichtungen der Kinder sollten aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall im Schenkungsvertrag vereinbart werden. Der Verpflichtungen der Kinder sollten jedoch so gestaltet werden, dass das Sozialamt nicht allein wegen dieser Verpflichtung keine Leistungen erbringen muss, etwa weil die Kinder ihren Eltern umfassende Pflege zugesagt haben.

Bei der Gestaltung von Überlassungsvorgängen ist schließlich zu berücksichtigen, dass das Gesetz eine Reihenfolge vorsieht, in der Geschenke zurückzufordern sind (§ 528 Abs. 2 BGB). Danach ist zunächst das „jüngste“ Geschenk zurückzufordern, bevor „ältere“ Schenkungen zurückzugewähren sind.

Die Übertragung von Immobilien in die nächste Generation sollte daher frühzeitig und unter fachkundiger Beratung erfolgen.

Kanzlei im Merkurhaus
Preußerstraße 1– 9 · 24105 Kiel
Tel.: 0431 661149-60
www.kanzlei-merkurhaus.de

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Bundesrat macht Weg für Public Viewing nach 22 Uhr frei Wenn am 14. Juni in Deutschland die Fußball- Europameisterschaft angepfiffen wird, herrscht im Land wieder für ein paar Wochen der Ausnahmezustand. Fußballfans werden auch abseits der Stadien gemeinsam die Spiele...

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

„Unser Kurs ist klar gesteckt – wir wollen 2035 klimaneutral Strom und Fernwärme für Kiel und die Region erzeugen. Auch unsere Kunden wollen wir beim Klimaschutz unterstützen und bieten Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an. Das erste landesweite Solarkataster macht...

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Jahr 2020 fielen in Deutschland 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Immerhin: rund 47 Prozent davon wurden wiederverwertet. Das Recycling von Baumaterialien muss noch Fahrt aufnehmen, die Möglichkeiten der Wiederverwendung sind beim Hausbau noch lange nicht...

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner