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Bundesweit steigen die
Wohnnebenkosten
Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH
Die Politik hat sich bezahlbares Wohnen ganz groß auf die Fahne geschrieben. Wenn man als Mieter oder Hauseigentümer allerdings auf seine jährliche Wohnnebenkostenrechnung schaut, kann man durchaus an einem ernsthaften Bemühen der verantwortlichen Politiker zur Senkung der Kosten zweifeln. Die Belastungen steigen jährlich, sowohl im Bereich der Gebühren von Wasser, Abfallentsorgung und Strom etc. als auch beim Heizen, das durch die CO2₂-Abgabe noch höher besteuert wird. Hinzu kommen laufende Wartungskosten für Rauchmelder, Legionellen u.s.w. Die Grundsteuerreform wird zusätzlich in vielen Lagen für höhere Abgaben sorgen. Die Grundsteuer ist laut Bund der Steuerzahler e. V. (BdSt) bei den Wohnnebenkosten schon jetzt der größte Kostenfaktor.
Die Verteuerung des Wohnens bestätigt nun auch der aktuelle Wohnnebenkosten-Vergleich des BdSt für die 16 Landeshauptstädte im Jahr 2020:
Für die Erhebung der Daten wurde untersucht, wie stark ein 3-Personen-Haushalt mit 120 m²-Eigenheim (2-geschossig) und einem 300 m² großen Grundstück in städtischer Randlage durch die Wohnnebenkosten im Jahr 2020 belastet wurde. Betrachtet wurden die Trinkwasserpreise, die Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallgebühren sowie die Grundsteuer und der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag.
Im Durchschnitt beliefen sich die Gesamtkosten auf 1.818 Euro, was ein Plus von 20 Euro zum Vorjahr bedeutet. Am höchsten waren die Wohnnebenkosten in Berlin (West) mit 2.287 Euro, am niedrigsten in Mainz mit 1.433 Euro. Die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel bewegt sich mit den Wohnnebenkosten (1.745 Euro für 2021) im Bereich des Durschnitts, Hamburg ist mit 2.203 Euro gelistet.
Der Vergleich des BdSt zeigt, dass sich die Kosten für vierzehn Landeshauptstädte verteuert haben, in keiner Stadt war eine Kostensenkung zu verzeichnen, lediglich in Schwerin und Magdeburg blieben die Kosten zum vorherigen Jahr konstant.
Die Ergebnisse des Vergleichs veranlassen den Bund der Steuerzahler, die Politik dazu aufzufordern, im Bereich der Grunderwerbssteuer und der Wohnnebenkosten nachzubessern beziehungsweise gegenzusteuern. Mieter und Selbstnutzer müssten spürbar entlastet werden.
„Auch wir sehen in unserer täglichen Arbeit die steigenden Belastungen der Mieter und Vermieter“, bestätigt Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH, die Ausführungen des BdSt. „Die sogenannte ‚zweite Miete’ ist zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden. Während die Heiz- und Stromkosten noch vom individuellen Wohnverhalten beeinflusst werden können, treffen Gebühren, Abgaben und Wartungspflichten alle gleichermaßen. Die im Januar dieses Jahres eingeführte CO2₂-Steuer und die aktuell geführte Diskussion um die Verteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter tragen ebenfalls nicht zur Entspannung der Lage bei.“
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