
Mit einem Bausparvertrag können Eigentümer und Mieter Modernisierungen und Umbauten zinsgünstig finanzieren / Bild: AdobeStock_von js-photo
Wofür kann ich einen Bausparvertrag nutzen?
Bausparen lohnt sich nicht nur für Haus- oder Wohnungskäuferinnen und -käufer. Auch wer schon eine Immobilie besitzt oder zur Miete wohnt, kann mit einem Bausparvertrag zinsgünstig finanzieren, modernisieren oder umbauen.
Die wichtigste Regel lautet: Das Geld aus einem Bausparvertrag darf ausschließlich für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Was darunter fällt, ist im Bausparkassengesetz (BauSparkG) geregelt. Dazu gehören unter anderem:
Kauf, Bau oder Erweiterung einer Immobilie
Modernisierung oder Sanierung des Eigenheims
Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zum Klimaschutz
Barrierefreier Umbau
Kauf von Einbaumöbeln, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (z. B. Küche oder Schrankwand)
Abrisskosten, wenn am selben Ort ein neues Eigenheim entsteht
Eine Küche auf Rollen oder frei stehende Möbel gelten dagegen als bewegliche Gegenstände und sind nicht über einen Bausparvertrag finanzierbar.
Auch Mieterinnen und Mieter können profitieren
Nicht nur Eigentümer, auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Bausparvertrag barrierefreie Umbauten in der Mietwohnung finanzieren – allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters. Sinnvoll ist dabei eine schriftliche Vereinbarung, die etwa eine längere Mietdauer oder eine Entschädigung beim Auszug regelt.
Förderdarlehen und Zuschüsse nutzen
Wer seine Immobilie modernisieren oder umbauen will, sollte prüfen, ob es staatliche Förderungen gibt – beispielsweise durch die KfW oder über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159). Dort sind zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro möglich. Pflegebedürftige können zudem Zuschüsse bis 4.000 Euro von der Pflegekasse** erhalten.
Quelle: BHW Bausparkasse, Medieninformation „Wofür kann ich einen Bausparvertrag nutzen?“, 07. Oktober 2025, www.bhw.de