Weitergabe von Verkäuferinformationen
Grundsätzlich gilt für den Makler, dass er Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, ungeprüft weitergeben darf. Dies setzt aber voraus, dass der Makler die entsprechenden Informationen – insbesondere, wenn er diese im eigenen Exposé über das Objekt herausstellt – mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat.
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