Biber und Fiskus
Wenn Biber ein privates Grundstück untergraben, dann kann der Eigentümer die Beseitigung der daraus entstandenen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Denn derartige Tierschäden betrachtet die Finanzrechtsprechung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als existenziell für einen Hausbesitzer.
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