Autor: IMMOBILIENMARKT-Magazin

Wichtiges Urteil für Makler und Immobilienwirtschaft

Der Unternehmer muss dem Verbraucher eine formell ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular aushändigen. Ausreichend ist, wenn die Widerrufsbelehrung dauerhaft abrufbar ist und die jederzeitige Möglichkeit besteht, sich das Muster-Widerrufsformular hervorzurufen. Wird die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular automatisch vom System per E-Mail mit richtiger E-Mail-Adresse versandt, nachdem der Interessent den für den Download des Exposés erforderlichen Button gesetzt hat, und ist die Konfiguration des Unternehmers nicht manipulierbar, so ist der Beweis für den Zugang der E-Mail erbracht.

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Immobilienmarkt im Check

Die Immobilienpreise steigen weiter. Der Grund hierfür ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohneigentum – insbesondere bei jungen Leuten und Familien. 39 Prozent aller 25- bis 35-Jährigen planen einen Neubau oder Erwerb der eigenen vier Wände innerhalb der nächsten 10 Jahre. Ein Trend, der auch durch die Corona-Pandemie nicht an Fahrt verloren hat.

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Agent Provocateur

Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen sogenannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Gericht in der Bundeshauptstadt.

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Möbliert vermieten – lohnt sich das?

Wer eine möblierte Wohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag vermietet, muss sich prinzipiell an die gleichen Vorschriften halten wie bei der Vermietung unmöblierter Wohnungen. Worin besteht dann eigentlich der Vorteil?

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Erbbaurechte vorzeitig verlängern

Bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber laufen bis 2030 Verträge in großem Umfang aus. Eine zweite Welle ist von 2040 bis 2060 zu erwarten. Das ergab eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands e. V. Er rät Erbbaurechtsnehmern und -gebern dazu, möglichst frühzeitig die Vertragsverlängerung anzustoßen.

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Zukunft der Innenstädte mit privaten Eigentümern gestalten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält die vom Bundesinnenministerium vorgestellte Innenstadtstrategie für einen wichtigen Impuls. „Die nächsten Schritte in der Praxis vor Ort müssen mit den privaten Eigentümern geplant und umgesetzt werden – und nicht über ihre Köpfe hinweg“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin.

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Wohnung adieu

Wenn sich Paare trennen, dann hat das viele Konsequenzen, zum Beispiel Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Aber auch die gemeinsam bewohnte Immobilie ist häufig Gegenstand der Auseinandersetzungen. Denn aus einem Haushalt werden plötzlich zwei, ein Beteiligter muss sich eine neue Wohnung suchen und auch das bestehende Mietverhältnis kann betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis vor.

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