Wichtiges Urteil für Makler und Immobilienwirtschaft
Der Unternehmer muss dem Verbraucher eine formell ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular aushändigen. Ausreichend ist, wenn die Widerrufsbelehrung dauerhaft abrufbar ist und die jederzeitige Möglichkeit besteht, sich das Muster-Widerrufsformular hervorzurufen. Wird die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular automatisch vom System per E-Mail mit richtiger E-Mail-Adresse versandt, nachdem der Interessent den für den Download des Exposés erforderlichen Button gesetzt hat, und ist die Konfiguration des Unternehmers nicht manipulierbar, so ist der Beweis für den Zugang der E-Mail erbracht.
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