Bauherren künftig besser abgesichert
Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:
1. Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.
2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.
3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.
4. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.