27. November 2018
Recht & Gesetz
Vive le contrat! Vorsorge durch ­Wechsel des ehelichen Güterstandes
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt einen neuen Güterstand eingeführt – die Wahl-Zugewinngemeinschaft.






Themen > Recht & Gesetz

Vive le contrat! Vorsorge durch ­Wechsel des ehelichen Güterstandes


Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Sozialrecht

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt einen neuen Güterstand eingeführt – die Wahl-Zugewinngemeinschaft.

Der neue Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft ähnelt im Grundsatz dem der deutschen Zugewinngemeinschaft, wird jedoch um einige Aspekte der französischen Errungenschaftsgemeinschaft ergänzt. Wie im deutschen gesetzlichen Güterstand bleiben die Vermögensmassen beider Ehegatten während des bestehenden Güterstands getrennt. Eine Verfügungsbeschränkung für Verfügungen über das Vermögen im Ganzen kennt der deutsch-französische Wahlgüterstand nicht. Die Wahl-Zugewinngemeinschaft führt dazu, dass ohne Zustimmung des anderen Ehegatten über die (im alleinigen Vermögen des Verfügenden stehende) Ehewohnung nicht wirksam verfügt werden kann. Hierunter ist nicht nur deren Veräußerung, sondern auch Belastung zu verstehen.

Durch die Vereinbarung der Wahl-Zugewinngemeinschaft lässt sich in Ehen, in denen (lediglich) einer der Ehegatten größeren Haftungsrisiken ausgesetzt ist, die als Ehewohnung dienende Immobilie erleichtert „in Sicherheit“ bringen, ohne eine ungewollte Weiterveräußerung oder Belastung in Kauf nehmen zu müssen. Nach Ablauf insolvenzrechtlicher und sonstiger Anfechtungsfristen bietet diese Gestaltung damit einen wirksamen Schutz vor den Gläubigern des anderen Ehegatten.

Der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft endet mit dem Tod eines Ehegatten, mit dem Wechsel in einen anderen Güterstand oder mit Rechtskraft der Ehescheidung. Bei Beendigung des Güterstands findet ein Zugewinnausgleich statt. Im Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod besteht bei der Wahl-Zugewinngemeinschaft der Vorteil, dass der Ausgleich dem überlebenden Ehegatten unabhängig davon zusteht, ob er Erbe wird oder nicht. Dies dürfte vor allem bei Ehen mit sehr unterschiedlich hohen Vermögen der Ehegatten vorteilhaft sein.

Hat ein Ehegatte Grundvermögen mit in die Ehe gebracht, so ist es in der Wahl-Zugewinngemeinschaft dem Anfangsvermögen mit dem Wert hinzuzurechnen, den es bei Beendigung des Güterstandes hat. Wertsteigerungen, die während des bestehenden Güterstands eintreten, unterfallen damit nicht dem Zugewinnausgleich. Verbindlichkeiten sind auch über die Höhe des Aktivvermögens hinaus abziehbar.

Die Begründung der Wahl-Zugewinngemeinschaft erfolgt durch Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag. Er muss grundsätzlich bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Der Ehevertrag kann bereits zwischen Verlobten sowie jederzeit während bestehender Ehe geschlossen werden.

Kanzlei im Merkurhaus
Preußerstraße 1– 9 · 24105 Kiel
Tel.: 0431 661149-60
www.kanzlei-merkurhaus.de

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Bundesrat macht Weg für Public Viewing nach 22 Uhr frei Wenn am 14. Juni in Deutschland die Fußball- Europameisterschaft angepfiffen wird, herrscht im Land wieder für ein paar Wochen der Ausnahmezustand. Fußballfans werden auch abseits der Stadien gemeinsam die Spiele...

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

„Unser Kurs ist klar gesteckt – wir wollen 2035 klimaneutral Strom und Fernwärme für Kiel und die Region erzeugen. Auch unsere Kunden wollen wir beim Klimaschutz unterstützen und bieten Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an. Das erste landesweite Solarkataster macht...

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Jahr 2020 fielen in Deutschland 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Immerhin: rund 47 Prozent davon wurden wiederverwertet. Das Recycling von Baumaterialien muss noch Fahrt aufnehmen, die Möglichkeiten der Wiederverwendung sind beim Hausbau noch lange nicht...

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner