24. November 2020
Recht & Gesetz
Unerwünschter „Big Brother“
Ein Immobilieneigentümer vermietete eine Wohnung an Mitglieder einer Wohngemeinschaft. Er selbst behielt in dem besagten Objekt noch einen Raum als Büro für sich. Im Flur der WG war eine Überwachungskamera angebracht – und das, obwohl im Mietvertrag lediglich von einer Kamera "vor der Haustür" die Rede gewesen war. Angesichts dieser ...






Themen > Recht & Gesetz

Unerwünschter „Big Brother“

Wohngemeinschaft wurde ohne Genehmigung per Video überwacht

Bildquelle: Tomicek/LBS

Ein Immobilieneigentümer vermietete eine Wohnung an Mitglieder einer Wohngemeinschaft. Er selbst behielt in dem besagten Objekt noch einen Raum als Büro für sich. Im Flur der WG war eine Überwachungskamera angebracht – und das, obwohl im Mietvertrag lediglich von einer Kamera „vor der Haustür“ die Rede gewesen war. Angesichts dieser dauerhaften, nicht verabredeten Überwachung sprach die Justiz nach Information des Ifodienstes Recht und Steuern der LBS einem der Mieter das Recht auf eine fristlose Kündigung zu. Die Anbringung der Kamera im Inneren der Wohnung sei unter anderem deswegen als besonders schwerwiegend zu beurteilen, als man davon ausgehen müsse, dass Bewohner das Badezimmer „nicht immer vollumfänglich bekleidet“ aufsuchten. Die ins Feld geführten Sicherheitsargumente des Eigentümers könnten hier nicht überzeugen. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 432 C 2881/19)
Quelle: LBS

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Können Sie sich für Ihre Miete eine Kaufimmobilie leisten?

Können Sie sich für Ihre Miete eine Kaufimmobilie leisten?

Seit vergangenem Jahr haben sich die Zinsen für Immobilienkredite ungefähr vervierfacht. Da überrascht es nicht, dass viele Immobiliensuchende verunsichert sind oder die Suche sogar aufgegeben haben. Viele wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Dabei ist das nicht wirklich eine Alternative.

So sieht der deutsche Garten aus

So sieht der deutsche Garten aus

Er ist 339 Quadratmeter groß, zwischen 3,57 Bäumen und 4,43 Kübelpflanzen wachsen Tomaten, Erdbeeren und Rosen: Eine aktuelle Umfrage enthüllt den deutschen Durchschnittsgarten.

Flaute der Immobilienwirtschaft zeigt Spuren in den Landeshaushalten

Flaute der Immobilienwirtschaft zeigt Spuren in den Landeshaushalten

Angesichts der jüngsten Zahlen zur Entwicklung der Steuereinnahmen sieht sich der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in seinen finsteren Prognosen bestätigt: „Der Rückgang der Grunderwerbsteuer um 33,6 Prozent schon in den ersten vier Monaten gibt uns eine Ahnung,...

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner