6. Oktober 2020
Finanzen
Sonderkündigungsrecht für Baufinanzierungen – Was passiert mit dem Darlehensvertrag bei Banken­wechsel oder Immobilienverkauf?
Für eine Kündigung der bestehenden Baufinanzierung gibt es verschiedene Gründe. So kann es sein, dass veränderte Lebensumstände, wie sie z. B. durch Familienzuwachs oder plötzliche Arbeitslosigkeit entstehen, den Verkauf der eigenen Immobilie notwendig machen. Oft winkt auch die Möglichkeit, durch einen Bankenwechsel deutlich bessere Konditionen für die meist erforderliche Anschlussfinanzierung erzielen zu können. In jedem Fall stellt sich die Frage: Wie geht es mit dem aktuellen Darlehensvertrag weiter?






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Sonderkündigungsrecht für Baufinanzierungen – Was passiert mit dem Darlehensvertrag bei Bankenwechsel oder Immobilienverkauf?


Foto: epr/Baufi24/©Antonioguillem/Fotolia_132767184_X

Für eine Kündigung der bestehenden Baufinanzierung gibt es verschiedene Gründe. So kann es sein, dass veränderte Lebensumstände, wie sie z. B. durch Familienzuwachs oder plötzliche Arbeitslosigkeit entstehen, den Verkauf der eigenen Immobilie notwendig machen. Oft winkt auch die Möglichkeit, durch einen Bankenwechsel deutlich bessere Konditionen für die meist erforderliche Anschlussfinanzierung erzielen zu können. In jedem Fall stellt sich die Frage: Wie geht es mit dem aktuellen Darlehensvertrag weiter?

Generell ist jeder Darlehensvertrag mit einem festen Zinssatz und einer festen Sollzinsbindung ganz oder teilweise kündbar, wobei die genauen Kündigungsfristen von der Art und Dauer des Vertrages abhängen. Sofern der Kredit mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossen und seitdem nicht verändert wurde, können Immobilienbesitzer zudem vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen: Mit einer Frist von sechs Monaten steht es ihnen laut § 489 des BGB zu, den bestehenden Kredit zu kündigen. Während man der Bank bei außerordentlichen Kündigungen normalerweise eine Entschädigung für den entgangenen kalkulierten Zinsgewinn aus dem Kreditvertrag schuldig ist, muss in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden.

Das Sonderkündigungsrecht greift auch bei einem Verkauf der eigenen Immobilie vor Ablauf der Sollzinsbindungsfrist. Egal ob der Eigentümer diese gewinnsteigernd veräußern möchte oder die Finanzierung nicht mehr stemmen kann: Ist die Zehnjahresfrist überschritten oder überträgt der Verkäufer dem Käufer den bestehenden Kredit gemeinsam mit der Immobilie, wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Für eine wirksame Kündigung muss in jedem Fall die Restschuld innerhalb von zwei Wochen getilgt werden. Darlehen mit veränderlichem Zinssatz ohne feste Sollzinsbindung können jederzeit binnen drei Monaten gekündigt werden, das Sonderkündigungsrecht kommt hier nicht zum Tragen.

Baufi24 Baufinanzierung AG
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
www.baufi24.de
(epr)

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