Präventivmaßnahmen gegen Hitze, Unwetter und Sturm
Wer dafür sorgen will, dass die Temperaturen im Hausinneren im Sommer nicht in die Höhe schnellen, sollte schon bei der Bauplanung an den Wärmeschutz denken. Eine gute Dämmung hilft bei der Temperaturregulierung: Im Sommer hält sie die heiße Luft draußen. Armin Wallrapp, Architekt bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall weiß: „Je schwerer die Dämmstoffe, zum Beispiel Holzfaser oder Steinwolle, desto stärker ist der Effekt.“ Neben der Dämmung von Dach und Fassade ist auch die Wahl des Baumaterials entscheidend: Während sich Beton, Glas und Stahl stark aufheizen, wirken Materialien wie Ziegel, Kalkstein, Holz oder Stroh wärmeregulierend. Vor großer Hitze schützen zudem Fenster mit Sonnenschutzverglasung sowie eine Verschattung durch Rollladen, Jalousien oder Markisen.
Die größte Schwachstelle von Gebäuden bei Unwettern ist der Keller. Bei Neubauten steht und fällt ein trockener Keller mit der Wahl der Abdichtung. „Eine wasserundurchlässige Beschichtung des Untergeschosses in Form einer ‚schwarzen Wanne‘ aus Kunststoff- oder Bitumendickbeschichtung oder einer ‚weißen Wanne‘ aus wasserundurchlässigem Beton bedeutet zwar zunächst Mehrkosten, zahlt sich aber langfristig aus“, so der Experte. Auch hier spielt die Dämmung des Hauses eine entscheidende Rolle: Der Einsatz von hochwassersicherem, formstabilem Material ist ratsam. „Weitere Maßnahmen, um das Eindringen von Wasser in die Immobilie zu verhindern, sind Hochwasserschutzfenster, deren Flügel sich nur nach außen öffnen lassen, sowie überstehende Dächer, ein Regenwassersystem, das große Wassermengen zuverlässig ableitet, und eingebaute Rückstauverschlüsse, die das Abwasser nur vom Haus in den Kanal fließen lassen und nicht umgekehrt“, erklärt Wallrapp.
Bei Sturm und Orkan wird das Dach schnell als Erstes in Mitleidenschaft gezogen. Hier gilt: Die Dachdeckung mit Sturmhaken und ausreichender Vernagelung sichern und den Dachstuhl durch zusätzliche Befestigungen vor dem Abheben bei starken Orkanböen schützen. Für den Garten gilt: Der Baumbestand auf oder in der Nähe des eigenen Grundstücks sollte sturmsicher sein – eine regelmäßige Kontrolle stellt dies sicher.
Versicherungen: Welche sind notwendig und was decken sie ab?
Je nach Art des Schadens greift die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Wasserschäden werden nur dann von diesen Versicherungen abgedeckt, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden – zum Beispiel nach einem Rohrbruch – handelt. Schäden durch Überschwemmungen, z. B. durch Starkregen, sind nicht versichert. Dafür wird die Elementarschadenversicherung benötigt.
Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab und welche nicht? Bei einer Überschwemmung deckt die Elementarschadenversicherung Schäden ab, die entstehen, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Nicht versichert ist Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt. Vermischt sich das Grundwasser jedoch mit Oberflächenwasser und überfluten diese Wassermassen gemeinsam den Keller, ist der Schaden versichert. Schäden durch Rückstau – wenn durch Regen oder Überschwemmung Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes in das Haus eindringt – müssen meist explizit mitversichert werden. Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Nicht versichert sind Schäden, die durch menschliche Einwirkung verursacht werden, wie z. B. Schäden durch Kohleabbau oder Bautätigkeiten. Ein Schneedruckschaden ist nur dann versichert, wenn das Dach durch die Schneelast einstürzt. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen fällt.
Welche Versicherungen sollte man auf jeden Fall abschließen? Neben der Hausratversicherung ist die Wohngebäudeversicherung wichtig. Damit Hausbesitzer beim nächsten Unwetter nicht aus allen Wolken fallen, sollten beide Versicherungen durch eine Elementarversicherung ergänzt werden. Folgende Elementarschäden sollten in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden: Überschwemmung in Ufernähe und im freien Gelände, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.