16. Mai 2017
Recht & Gesetz
Ordentliche Pläne für alle – Bauherr muss auch zweitem Architekten die Unterlagen geben
Bei größeren Bauprojekten sind nicht selten mehrere Architekten tätig, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen.






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Ordentliche Pläne für alle

Bauherr muss auch zweitem Architekten die Unterlagen geben


(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VII ZR 193/14)

Bei größeren Bauprojekten sind nicht selten mehrere Architekten tätig, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Am Bauherrn liegt es aber nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, allen Beteiligten die für ihre Arbeit erforderlichen, fehlerfreien Pläne zu überreichen.

 

Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit der Objektplanung beauftragt und einen weiteren (Landschafts-)Architekten mit der Planung der Außenanlagen. Weil letztgenannte Firma fehlerhafte Unterlagen erhalten hatte, gab es Probleme im Anschlussbereich. Es kam zu einem Feuchteeintrag und innerhalb des Gebäudes bildete sich Schimmel. Das Gebäude (eine Schule) konnte zeitweilig nicht genutzt werden und musste aufwändig saniert werden. 

Das Urteil: Ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte klar, dass in der vorliegenden Fallkonstellation der Landschaftsarchitekt erstens die Unterlagen des anderen Architekten und zweitens fehlerfreies Material hätte erhalten müssen. Das sei nicht in vollem Umfang der Fall gewesen, deswegen treffe den Auftraggeber ein Mitverschulden.

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