16. Mai 2017
Recht & Gesetz
Ordentliche Pläne für alle – Bauherr muss auch zweitem Architekten die Unterlagen geben
Bei größeren Bauprojekten sind nicht selten mehrere Architekten tätig, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen.






Themen > Recht & Gesetz

Ordentliche Pläne für alle

Bauherr muss auch zweitem Architekten die Unterlagen geben


(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VII ZR 193/14)

Bei größeren Bauprojekten sind nicht selten mehrere Architekten tätig, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Am Bauherrn liegt es aber nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, allen Beteiligten die für ihre Arbeit erforderlichen, fehlerfreien Pläne zu überreichen.

 

Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit der Objektplanung beauftragt und einen weiteren (Landschafts-)Architekten mit der Planung der Außenanlagen. Weil letztgenannte Firma fehlerhafte Unterlagen erhalten hatte, gab es Probleme im Anschlussbereich. Es kam zu einem Feuchteeintrag und innerhalb des Gebäudes bildete sich Schimmel. Das Gebäude (eine Schule) konnte zeitweilig nicht genutzt werden und musste aufwändig saniert werden. 

Das Urteil: Ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte klar, dass in der vorliegenden Fallkonstellation der Landschaftsarchitekt erstens die Unterlagen des anderen Architekten und zweitens fehlerfreies Material hätte erhalten müssen. Das sei nicht in vollem Umfang der Fall gewesen, deswegen treffe den Auftraggeber ein Mitverschulden.

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Können Sie sich für Ihre Miete eine Kaufimmobilie leisten?

Können Sie sich für Ihre Miete eine Kaufimmobilie leisten?

Seit vergangenem Jahr haben sich die Zinsen für Immobilienkredite ungefähr vervierfacht. Da überrascht es nicht, dass viele Immobiliensuchende verunsichert sind oder die Suche sogar aufgegeben haben. Viele wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Dabei ist das nicht wirklich eine Alternative.

So sieht der deutsche Garten aus

So sieht der deutsche Garten aus

Er ist 339 Quadratmeter groß, zwischen 3,57 Bäumen und 4,43 Kübelpflanzen wachsen Tomaten, Erdbeeren und Rosen: Eine aktuelle Umfrage enthüllt den deutschen Durchschnittsgarten.

Flaute der Immobilienwirtschaft zeigt Spuren in den Landeshaushalten

Flaute der Immobilienwirtschaft zeigt Spuren in den Landeshaushalten

Angesichts der jüngsten Zahlen zur Entwicklung der Steuereinnahmen sieht sich der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in seinen finsteren Prognosen bestätigt: „Der Rückgang der Grunderwerbsteuer um 33,6 Prozent schon in den ersten vier Monaten gibt uns eine Ahnung,...

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner