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Ohne Vermietungsmakler geht es nicht


Carsten Stöben, geschäfts­führender ­Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH

Seit über 3 Jahren ist nun das Bestellerprinzip in Kraft, das am 01. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossen wurde. Das Bestellerprinzip schreibt vor, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten übernehmen muss. Im Zuge dessen brach der Markt für Vermietungsmakler vorübergehend ein, da viele private Vermieter es vorzogen, sich selbst um die Vermietung ihrer Objekte zu kümmern, um die Maklergebühren einzusparen.

Nach und nach haben die Wohnungseigentümer ihre eigenen, häufig leidvollen Erfahrungen mit der Selbstvermietung machen müssen. Vielen wurde inzwischen bewusst, was alles bei der Vermietung eines Objektes beachtet werden muss und dass sich die vermeintliche Kostenersparnis oft als Trugschluss herausstellte.

Neben dem Kostenfaktor erweist sich für viele Immobilienbesitzer auch der immense Zeitfaktor als Ausschlusskriterium für eine Selbstvermietung. Die Nachfrage nach Wohnraum ist so groß, dass allein schon die Bewältigung der vielen Anfragen eine Heraus­forderung ist. Nach Veröffentlichung einer Vermietungsanzeige laufen nicht selten Anrufe und E-Mails in hohem zweistelligen Bereich auf. Des Weiteren müssen die Besichtigungstermine koordiniert und absolviert sowie im Anschluss unter anderem die Bonität der potentiellen Mieter geprüft werden. Wichtig ist auch ein rechtlich sicherer Mietvertrag, die Beachtung des Mietenspiegels oder der örtlichen Mietpreisbremse. Nicht jeder private Vermieter ist hier fachlich kompetent.

Häufig ist der Vermieter auch nicht ortsansässig. Ihm fehlen dann die näheren Kenntnisse über das Objekt, die Ortsumgebung und die Mieterstruktur. Ein regional agierender Makler kann hier mit einer professionellen Betreuung zuverlässiger den passenden Mieter finden.

Trotz der hohen Präferenz nach Wohnraum kann es nach problematischen Mietverhältnissen zu längeren Leerständen kommen, welche dann finanzielle Einbußen nach sich ziehen, genauso wie ausbleibende Mietzahlungen.

Die Beauftragung eines Vermietungsmaklers erweist sich somit unter dem Strich als eine lohnende Investition – nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für das eigene Zeitmanagement und Nervenkostüm.

„Schon 2017 konnten wir nach Einführung des Bestellerprinzips wieder einen deutlichen Anstieg der Aufträge von privaten Vermietern verzeichnen“, berichtet Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH. „Und im Vergleich zum letzten Jahr stieg der Auftragsbestand an Wohnungen von Privatauftraggebern um sage und schreibe 153 %.“

www.stoeben.de

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