Hunde ohne Leine
Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen…
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Die Einschätzung des merkantilen Minderwertes bei Immobilien ist immer ein fiktiver Wert, welcher sich am subjektiven Verhalten eines potenziellen Käufers orientiert. Der Minderwert ergibt sich häufig bei Gebäuden, bei denen durch einen Schadensfall (z. B. mangelhafte Erstellung durch eine Hausbaufirma, schlechter Baugrund, Hochwasser) temporär wesentliche Mängel entstanden sind. Für einen potenziellen Käufer ändert sich das rein psychologisch zu bewertende negative Gefühl auch nicht, wenn die daraus entstandenen Schäden sachgerecht und vollständig behoben worden sind. Er ist unter diesen Umständen nur bereit, die Immobilie zu einem geringeren Kaufpreis zu erwerben. Ein Faktor für eine Wertminderung kann zum Beispiel auch ein schlechtes Image der Immobilie durch ein darin stattgefundenes Gewaltverbrechen oder verübter Selbstmord sein. Wenn das wertmindernde Ereignis sehr weit zurückliegt, kann sich im Laufe der Zeit der merkantile Minderwert auch wieder abschwächen.
Ein merkantiler Minderwert bei Immobilien ist, anders als bei Schäden an einem PKW, schwer zu ermitteln. Es gibt keine allgemeingültigen Berechnungen, da sich die Wertminderung nur auf das einzelne Objekt und die besonderen Schäden sowie deren Umstände bezieht. Um einen merkantilen Minderwert einschätzen zu können, ist die Konsultation eines Sachverständigen für Immobilienbewertung mit Kenntnissen über die Verhältnisse des jeweiligen regionalen Immobilienmarkts dringend zu empfehlen.
„Generell wird der Preis nicht durch einen potenziellen, einzelnen Käufer bestimmt, sondern bemisst sich über die gesamte Nachfrage aller geeigneten Käufer“, erklärt Ralf Colditz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK zu Kiel und Leiter der Gutachtenabteilung der OTTO STÖBEN GmbH. „Während der subjektiv empfundene Mangel für den einen Käufer vielleicht kein großes Problem darstellt, winken etliche andere Käufer ab, was eine geringere Nachfrage zur Folge hat und somit auch ein Fallen des Preises.“
Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen…
Damit sich die Eigentümer von Nachbargrundstücken bei Neu- und Ausbauten nicht allzu sehr auf die Pelle rücken, gibt es im Baurecht genaue Regelungen zu den Abstandsflächen. Auf deren Einhaltung kann man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als Betroffener pochen – zumindest dann, wenn man in der Vergangenheit nicht schon selbst dagegen verstoßen hat.
Am 23. Dezember 2020 ist das neue ,Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser’ in Kraft getreten. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, dass ein Immobilienmakler für den ihn beauftragenden Verkäufer unentgeltlich tätig wird und der Käufer die Maklerprovision allein übernehmen muss. Der Verkäufer muss in diesem Falle mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.
Die staatlich verordnete Schließung der Verkaufsstätte wegen COVID-19 ist weder ein Mietmangel noch Teil der Unmöglichkeit. Solange der Mieter das Risiko trägt, mit dem Objekt Gewinne erzielen zu können, führen befristete Schließungen nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
In einem Makleralleinauftrag kann wirksam eine an den Zeitbedarf für eine erfolgversprechende Tätigkeit orientierte Mindestlaufzeit vereinbart werden mit der Maßgabe, dass eine zunächst vereinbarte Vertragslaufzeit sich automatisch verlängert, soweit nicht eine Kündigung erklärt wird. BGH, Urteil vom 28.05.2020 – I ZR 40/19
In der Entscheidung des BGH vom 28.05.2020 – III ZR 58/19 war Gegenstand der rechtlichen Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Notar gehalten ist, zu überprüfen, ob der Käufer eines Grundstücks Verbraucher ist. Im Rahmen des Kaufvertrages erwarb der Käufer ein Mehrfamilienhaus mit vier teilweise vermieteten Eigentumswohnungen zum Kaufpreis von insgesamt E 140.000,–. Der Käufer hatte den Kaufvertragsentwurf vor dem Beurkundungstermin nicht erhalten. Es ging deshalb um die Frage, ob …
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