5. Januar 2021
Finanzen
Inventar beim Immobilienkauf
Die Immobilienpreise sind hoch, ebenso die Grunderwerbsteuer. Wer hier sparen will, sollte um die damit verbundenen Fallstricke wissen. TGI-Finanzpartner gibt einen Überblick und unterstützt seine Kunden.






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Inventar beim Immobilienkauf

Hendrik Stoltenberg, Geschäftsführer bei TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG

Die Immobilienpreise sind hoch, ebenso die Grunderwerbsteuer. Wer hier sparen will, sollte um die damit verbundenen Fallstricke wissen. TGI-Finanzpartner gibt einen Überblick und unterstützt seine Kunden.

Neben dem reinen Kaufpreis müssen Käufer auch mit Neben­kosten, wie der Maklercourtage und Notar- und Gerichtskosten, rechnen. Auch die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Kaufpreis und addiert sich prozentual hinzu – in Schleswig-Holstein sind dies 6,5 Prozent.

Da die Grunderwerbsteuer nur bemessen wird auf alles, was unbeweglich und untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist, wird gestalterisch gern bewegliches Inventar aus dem Kaufpreis heraus­gerechnet. Hierzu gehören beispielsweise die Einbauküche oder der Rasenmähtraktor. Möglicherweise lässt sich hier Geld sparen, es gibt aber einiges zu beachten. Schlimmstenfalls kann es Ärger mit dem Finanzamt und der finanzierenden Bank geben.

Grundsätzlich sollten alle beweglichen Gegenstände inventarisiert und mit einem realistischen Preis ausgewiesen werden, wenn Sie dies möchten. Denn das Finanz­amt prüft regelmäßig diese Werte. Wird eine Küche beispielsweise mit E 30.000,– angegeben und es kann dann keine Anschaffungs­rechnung jüngeren Datums nachgewiesen werden, so wird in der Regel die Steuer korrigiert. Hier gilt: Der Wert des Inventars muss dem tatsächlichen Wert entsprechen und dies muss anhand von Belegen nachgewiesen werden.

Auch die finanzierende Bank rechnet inventarisiertes und bewertetes Mobiliar aus dem Wert der Immobilie oft heraus. Diesen geringeren Beleihungswert kompensiert die Bank normalerweise mit höheren Zinsen. Steht die Finan­zierung zu diesem Zeitpunkt schon, könnte die Bank schlimmstenfalls die Darlehenszusage zurücknehmen, wenn im eingereichten Entwurf des Kaufvertrags kein Wert angegeben war.

Deshalb raten wir von vornherein zur offenen Kommunikation, dann kann die Finanzierung exakt an die Werte angepasst werden und auch eine Ersparnis der Steuer winken.

Übrigens gilt das Gleiche für die Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen. Auch hier ist offene Kommunikation mit Finanzamt und Bank das Beste.

Als unabhängige Berater begleiten wir Sie durch alle Phasen der Finanzierung und haben stets den Überblick über nahezu alle Darlehensgeber und den jeweiligen Sonderaktionen – auch und gerade in dieser speziellen Marktphase zur Corona-Zeit. Über 20 Jahre Erfahrung in der Erstellung von Finanzierungskonzepten unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel gibt Ihnen die notwendige Sicherheit.
TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
www.tgi-partner.de

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