GEG 2025 – Das Jahr der Übergangsfristen
2025 ist für viele Immobilieneigentümer ein Stichtagsjahr. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Verpflichtungen mit sich und die Übergangsfristen für viele Altregelungen laufen zum 31. Dezember aus. Wer als Eigentümer jetzt nicht reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Wertverluste bei Verkauf oder Vermietung.
Diese Pflichten gelten – und laufen ab
Das GEG verpflichtet Eigentümer zur Einhaltung energetischer Standards und zur Nachrüstung bestehender Gebäude in bestimmten Fällen. Besonders relevant:
Austauschpflicht für alte Heizkessel
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind (vor 1996), müssen stillgelegt werden mit wenigen Ausnahmen für selbstgenutzte EFH. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro.Dämmung der obersten Geschossdecke
Ungedämmte oberste Decken beheizter Räume müssen spätestens bis Jahresende 2025 energetisch ertüchtigt sein oder eine gleichwertige Dachsanierung nachweisen.Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises
Beim Verkauf, der Neuvermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Fehlt er, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Rechtzeitig Förderungen sichern
Wer jetzt modernisiert, kann Fördermittel beantragen, u. a. über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderfähig sind u. a.:
Heizungstausch (inkl. Wärmepumpe)
Dämmmaßnahmen
Energieberatung durch zertifizierte Experten
Wichtig: Viele Programme sind kontingentiert, Anträge sollten vor Jahresende gestellt werden. Die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei bis zu 8 Wochen.
Verkauf mit Risiko – wer die Pflichten ignoriert, zahlt doppelt
Ein Verstoß gegen die GEG-Pflichten ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern auch verkaufsrelevant. Käufer nutzen energetische Defizite inzwischen systematisch zur Preisverhandlung. Ohne gültigen Energieausweis oder mit veralteter Technik fällt die Immobilie im direkten Vergleich oft durch.
Unser Tipp: Jetzt energetischen Stand prüfen lassen, Maßnahmen gezielt priorisieren und bei Bedarf einen Energieberater einbinden.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Energieausweis auf Aktualität prüfen (max. 10 Jahre gültig)
Heizungsalter kontrollieren (Baujahr auf Typenschild)
Oberste Geschossdecke inspizieren (gedämmt oder nicht?)
Fördermöglichkeiten prüfen und ggf. noch 2025 beantragen
Bei Verkaufsabsicht: Jetzt handeln, bevor Fristen greifen
Fazit – Herbst 2025 ist Deadline
Für viele Eigentümer ist der Herbst 2025 das letzte Zeitfenster, um gesetzliche Pflichten umzusetzen ohne Druck, mit Förderungen und planbarer Umsetzung. Wer zuwartet, riskiert Kosten, Probleme bei Verkauf oder Vermietung und verpasst finanzielle Vorteile.