12. Januar 2018
Recht & Gesetz
Eigenbedarf für Hausmeister?
Diese „betrieblichen Gründe“ erkannte die Justiz nicht an






Themen > Recht & Gesetz

Eigenbedarf für Hausmeister?

Diese „betrieblichen Gründe“ erkannte die Justiz nicht an

Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn der Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten „Betriebsbedarf“. Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Infrastruktur eines Wohnkomplexes benötigt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Tag und Nacht besetzter Concierge-Dienst eingerichtet werden soll. Für die Unterbringung eines Hausmeisters gilt die Kündigung wegen Betriebsbedarf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern allerdings nicht unbedingt. In einer höchstrichterlichen Entscheidung wurde festgestellt, dass ein für mehrere Objekte zuständiger Hausmeister, der ohnehin schon in der Nähe wohnte, einen eingesessenen Mieter nicht hätte verdrängen dürfen. Dem früheren Mieter wurde Schadenersatz zugesprochen.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 44/16)

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Küche ist mehr als kochen

Küche ist mehr als kochen

Die Küche ist ein zentraler Ort, an dem Familien und Freunde zusammen­kommen. Individuell geplante Einbauküchen bieten zahlreiche Möglichkeiten, unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche umzusetzen.

Drei Tipps für das Energiesparen mit smarter Haus-Technik

Drei Tipps für das Energiesparen mit smarter Haus-Technik

Ein Smart Home schafft nicht nur mehr Komfort. Es kann auch dabei helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und das eigene Zuhause nachhaltiger zu gestalten. Denn: Intelligente Technologien bieten viel Potenzial, Energie einzusparen.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner