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Die Teilung von Immobilien – Wann es noch Vorteile bringt
Carl-C. Franzen
Eine zu große Immobilie ist für viele Menschen im Alter oft eine Belastung. Zwar kann sie altersgerecht umgebaut werden, aber zu viel Platz hat man dann trotzdem noch. Eine mögliche Lösung hierfür ist die Teilung der Immobilie. So entsteht ein neuer, unabhängiger Wohnbereich für zum Beispiel Familienmitglieder oder Fremdmieter – in jedem Fall ein Nutzen für den ungenutzten Platz.
Für viele Eigentümer bietet die Teilung einer Immobilie viele Vorteile. Mit neuen Mitbewohnern ermöglichen sich neue soziale Kontakte. Im Idealfall bringen sie sogar Hilfe in der Bewältigung des Alltags. Auch stärken sie das Sicherheitsgefühl. Vor allem für Alleinstehende ist das wichtig oder Menschen, die häufig verreisen oder sich des Öfteren in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten. Denn es bietet ihnen die Gewissheit, dass immer jemand da ist, der sich um die Immobilie kümmert. Außerdem bedeutet es eine Erleichterung im Unterhalt der Immobilie, da die Belastung geteilt wird – sowohl die Arbeit als auch das Finanzielle. Wer vermietet, verfügt zusätzlich noch über Mieteinnahmen. Ein weiterer Vorteil ist die Unterbringung von Pflegekräften im „neuen Teil“ des Zuhauses. Eigentümer haben so die Möglichkeit, noch viele Jahre in ihrer eigenen Wohnung wohnen zu bleiben und das Wohnen im Pflegeheim zu vermeiden.
Bei der Teilung von Immobilien raten Immobilienexperten Folgendes: Die Wohnungen sollten idealerweise strikt voneinander getrennt sein. Hier ist nicht nur auf eine gute Schallisolierung und möglichst geringe Sichtbeziehungen zu achten wie zum Beispiel getrennte Eingänge. Auch die Zugänge zu den jeweiligen Wohnungen sollten getrennt sein. Am besten ist es, wenn sich Begegnungen und gegenseitige Wahrnehmung nicht aufzwingen, ganz gemäß dem Motto: „Nähe auf Distanz“.
Zur rechtsgültigen Teilung Ihrer Immobilie benötigen Sie eine Teilungserklärung. Diese regelt, welche Flächen des Gebäudes, beziehungsweise des Grundstücks, zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche zum Sondereigentum. Zusätzlich legt sie die Rechte und Pflichten der Bewohner fest. Die Teilungserklärung ist auch notwendig, wenn Sie die Immobilie gar nicht selbst bewohnen, sondern vermieten. Denn sie regelt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was privat. Eine rechtskräftige Teilungserklärung muss vom Notar beglaubigt sein und ins Grundbuch eingetragen werden.
Eine Immobilienteilung birgt natürlich auch einiges an Kosten. Zu den vergleichsweise geringeren Kosten des Notars kommen in der Regel hohe Kosten für den Umbau. Um herauszufinden, ob sich eine Teilung wirklich lohnt, lassen Sie sich von einem Immobilien-Profi beraten.
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten einer Immobilienteilung erfahren? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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