Themen > Bauen & Wohnen
Der Unsinn der kurzen
Eichfristen für Wasserzähler
Axel-H. Wittlinger, Vorsitzender der IDV Nord e.V.
Bezahlbares Wohnen sei die soziale Frage unserer Zeit, heißt es immer wieder. Das stimmt natürlich, und es hat manche politischen Maßnahmen nach sich gezogen: Vor allem die Regulierung im Mietrecht wird immer strenger, ein entsprechendes Gesetz folgte in den vergangenen Jahren auf das nächste. Dass in diesem Bereich ein solch großer Eifer gezeigt wird, lässt umso ärgerlicher erscheinen, dass in anderen Bereichen Kostensenkungspotenziale für Mieter wie für Eigentümer einfach ignoriert werden. Die Eichfrist für Wohnungswasserzähler ist so ein Fall.
Die Eichfristen in Deutschland sind – auch im europäischen Vergleich – ausgesprochen kurz: Ein beispielsweise 2014 eingebauter beziehungsweise geeichter Kaltwasserzähler muss bis Ende dieses Jahres ausgetauscht oder neu geeicht werden (neu geeicht werden die Zähler aber praktisch nie, da der Aufwand größer ist). Wer 2014 einen Warmwasserzähler hat einbauen lassen, hätte diesen sogar bis Ende 2019 erneuern lassen müssen. Warmwasserzähler müssen nach deutschem Eichrecht nach fünf und Kaltwasserzähler nach sechs Jahren ausgetauscht werden, die Frist läuft immer zum Jahresende ab. Aus Einfachheitsgründen werden in der Praxis oft Kalt- und Warmwasserzähler gemeinsam erneuert, also jeweils nach fünf Jahren. Solch kurze Intervalle sind wissenschaftlich eigentlich gar nicht gerechtfertigt.
Das Hamburg Institut hat schon 2017 in einer Studie festgestellt, dass Wasserzähler in Deutschland in der Regel unnötig früh ausgetauscht werden, obwohl sie noch zuverlässig funktionieren. Für die Studie wurden stichprobenartig Wasserzähler analysiert, von denen selbst diejenigen, die bereits seit 20 Jahren arbeiteten, zu 95 Prozent zu Messergebnissen innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen führten. Die Studie zeigt eindeutig auf, dass die Eichfristen deutlich verlängert werden könnten.
Das wäre sinnvoll, denn es würde zu signifikanten Kostenersparnissen von Mietern und Eigentümern führen. Bei Kosten von schätzungsweise 120 Euro je Austausch rechnete das
Hamburg Institut die jährlichen Gesamtkosten in Deutschland auf 500 Millionen Euro hoch. Das sind vermeidbare Kosten, die das Wohnen in Deutschland unnötig teurer machen. Eine Verlängerung der Eichfristen auf 15 bis 20 Jahre würde Mieter und Eigentümer entlasten, hätte höchstens sehr geringe Auswirkungen auf die Genauigkeit der Wasserzähler und würde auch den Eichfristen einiger anderer europäischer Länder entsprechen, die in diesem Bereich sinnvollerweise ein wesentlich liberaleres Eichrecht haben als Deutschland.
Dagegen spricht eigentlich nichts. Trotzdem ist politisch nach wie vor keine Initiative in Sicht, die Eichfristen für Wasserzähler zu reformieren. Natürlich: Eine Verlängerung der Eichfristen ist nicht die Alleinlösung für die Herausforderungen bei der Bezahlbarkeit des Wohnens. Aber es ist ein kleiner Baustein, der nicht nur die Wohnkosten verringern würde, sondern auch den Aufwand von Verwaltungen und Verbrauchern, die den Handwerker zum Austausch der Wasserzähler ja in die Wohnung lassen müssen.
Das Hamburg Institut hat übrigens auch auf eine Widersprüchlichkeit der Eichregelungen hingewiesen: Obwohl Heizkosten einen wesentlich höheren Anteil der Nebenkosten für Mieter und Eigentümer ausmachen als Wasserkosten, unterliegt die Messung der Heizungsaufwendungen keiner Eichpflicht. Dass Wasserzähler so streng reglementiert sind, ergibt keinen Sinn.
www.nord.ivd.net
Weitere Artikel
zum Thema Bauen & Wohnen
IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel
Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de