19. Oktober 2018
Finanzen
Baukindergeld – Geschenktes Geld vom Staat optimal einsetzen
Seit Mitte September ist es nun endlich so weit, das neue Baukindergeld kann für den erstmaligen Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.






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Baukindergeld – Geschenktes Geld
vom Staat optimal einsetzen

Tücken im Detail beachten


Barbara Hlubek, Finanzierungs­spezialistin TGI

Seit Mitte September ist es nun endlich so weit, das neue Baukindergeld kann für den erstmaligen Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Pro Kind 12.000 € können schon ein förderpolitisches Schwergewicht sein und die Eigentumsquote beflügeln, aber gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht. In unserer Beratungspraxis sehen wir leider auch viele enttäuschte Gesichter, wenn die Tücken im Detail offensichtlich werden. Wer frühzeitig klein mit Eigentum angefangen hat und jetzt mit Familienzuwachs ein größeres Heim braucht, wird enttäuscht – diese Familien bekommen leider kein Stück vom Förderkuchen ab. Der förderberechtigte Haushalt hat meist zwei Probleme, die zusammen auftreten und den Eigentumswilligen das Leben schwer machen: zu wenig Eigenkapital und ein knappes Haushaltsbudget für die Finanzierungsraten. Hier hilft das Baukindergeld nur bedingt.

Die immens gestiegenen Erwerbsnebenkosten mit den Kostentreibern Grunderwerbsteuer und Maklercourtage ist für viele junge Familien eines der drängendsten Probleme – das mühsam Angesparte ist meistens schon dafür weg. Als zusätzliche Eigenkapitalspritze kann das Baukindergeld leider nicht mit eingeplant werden, da die Beantragung erst nach Einzug in das neue Objekt möglich ist. Und dann heißt es erst einmal warten bis zur ersten Auszahlung, voraussichtlich ca. ein Jahr. Das Baukindergeld wird dann jährlichen in einer Summe ausgezahlt – nur Schade, dass die Banken monatlich die Raten einziehen. Da passt etwas nicht zusammen. Also auch hier keine so richtige Entlastung für das monatliche Familienbudget. Immerhin wird das Baukindergeld über 10 Jahre gezahlt und das ist schon eine Aufbauhilfe für die ­Familie. Aber was passiert nach den 10 Jahren, wenn das Fördergeld ausläuft? Nehmen wir das beliebte KfW Wohneigentum Darlehen als Beispiel, das von vielen Familien genutzt wird. In der Standardvariante ist das erste Anlaufjahr tilgungsfrei. Hier passt die nachschüssige jährliche Auszahlung ganz gut, die dann für die monatliche Ratenzahlung genutzt werden kann. Bis zum Ablauf der Zinsbindung nach 10 Jahren eine deutliche Erleichterung der Haushaltslage. Aber dann kann es zu bösen Überraschungen kommen. Ist dann die Tiefzinsphase vorbei und wir haben wieder einen Zinssatz von vielleicht 5 %, kommt zum Wegfall der Förderung auch noch eine Erhöhung der Monatsrate um ca. 60 € dazu – ein doppelt negativer Effekt für die Haushaltskasse!

Gut beraten ist, wer die Förderung langfristig eingesetzt hat und nicht schon in den ersten 10 Jahren verfrühstückt hat. Das geeignete Mittel dazu ist das solide Bausparkonto. Die jährlichen Zahlungen des ­Baukindergeldes dienen hier zur Ansparung des Bausparkontos. Mit dem angesparten Betrag und dem bereits jetzt zinsgesichertem Bauspardarlehen lösen Sie nach 10 Jahren das KfW-Darlehen ab. Ihr Vorteil: eine konstante günstige Monatsrate über die gesamte Laufzeit mit 100 % Sondertilgungsmöglichkeit nach 10 Jahren und keine bösen Überraschungen in Form von Zinserhöhungen.

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