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Baukindergeld im Haushaltsplan 2018 –
Förderung kann ab August beantragt werden
©gmast3r
400 Millionen Euro für Baukindergeld im Haushalt 2018 eingestellt
50 Millionen Euro Investitionszuschüsse für „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“
Baugenehmigungszahlen 1. Quartal 2018: leichte Erholung, aber keine Trendwende
„Der IVD hat in den vergangenen Jahren und während der Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres für einen Paradigmenwechsel in der Wohn- und Baupolitik gekämpft. Jetzt sehen wir schwarz auf weiß die ersten Früchte unserer Arbeit“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, den Gesetzesentwurf zur Feststellung des Bundeshaushaltes 2018, der dem Bundestag zur ersten Lesung vorliegt. Der Einzelplan für das Ressort Inneres, Bau und Heimat wurde am 17. Mai vorgestellt.
Der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sieht für das Teilressort „Woh-nungswesen und Städtebau“ ein Budget von insgesamt 3,58 Milliarden Euro vor. Das Baukindergeld wurde als sogenannte „Globale Mehrausgabe“ mit 400 Millionen Euro für 2018 eingestellt. Erst in der vergangenen Woche hatten die Chefs der Regierungsfraktionen auf ihrem Gipfeltreffen beschlossen, das Baukindergeld noch vor der parlamentarischen Sommerpause einzuführen. Förderanträge sollen ab August dieses Jahres gestellt werden können.
Der Haushaltsplan sieht außerdem einen Ansatz von 50 Millionen Euro für Investitionszuschüsse im Rahmen des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ vor. Dazu erklärt Schick: „Die Ausweitung der Förderung der Einbruchssicherung war eine weitere Forderung des IVD an die Regierung. Die Fortschreibung der Mittelhöhe des vergangenen Jahres ist ein erfreuliches Signal. Jetzt muss noch die Anwendung der Förderung auf Neubau umgesetzt werden“, sagt Schick.
„Wir sind zuversichtlich, dass der Haushaltsentwurf den Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause passieren wird. Und damit wäre ein wichtiger Baustein aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung von Wohneigentum umgesetzt. Das ist sehr erfreulich, kann aber auch nur ein erster Schritt sein. Die skandalöse Wohneigentumsquote hierzulande und der anhaltende Wohnraummangel werden mit dem Baukindergeld allein nicht behoben sein“, sagt Schick und erläutert: „Zwar sind rein rechnerisch bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von 1,5 Kindern rund 222.000 Haushalte mit dem Baukindergeld förderbar. Allerdings heißt das nicht, dass in diesem Jahr 222.000 neue Häuser oder Wohnungen gebaut werden. Nicht jeder Anspruchsberechtigte wird die Förderung beantragen. Denn viele Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen werden sich mit Baukindergeld allein kein eigenes Heim leisten können. Auch werden manche das Baukindergeld lieber zum Erwerb einer Bestandswohnung verwenden statt in Neubau zu investieren. Das Baukindergeld ist deshalb für sich allein nur ein Teil des Ganzen.“
Der IVD-Präsident verweist in diesem Zusammenhang auf die heute veröffentlichten Baugenehmigungszahlen des ersten Quartals 2018. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres in Deutschland 1,7 Prozent oder 1.300 weniger Baugenehmigungen von Wohnungen erteilt als im ersten Quartal 2017. Bereinigt um Neubaugenehmigungen für Wohnheime, die überwiegend für Flüchtlinge erstellt wurden, ist die Zahl der Neubaugenehmigungen jedoch um 1,2 Prozent leicht gestiegen.
„Angesichts der weiterhin schwachen Baugenehmigungszahlen müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Im Koalitionsvertrag ist mit dem angekündigten Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz ein wichtiger Impuls gesetzt worden. Entscheidend ist jetzt, wie Bund und Länder die Gemeinden dazu in die Lage versetzen, Wohnungsbau schnell und nachhaltig zu ermöglichen. Der Engpass für den Wohnungsbau besteht aus Bauland, Baugenehmigungen und Baukapazität. Auf dem im Herbst angekündigten Wohnungsgipfel müssen hier die konkreten Stellschrauben gedreht werden“, sagt Schick.
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