23. August 2017
Bauen & Wohnen, Top-Thema
Barrierefreies Bauen bedeutet komfortable Mobilität für alle
Im allgemeinen Bewusstsein wurde das Thema „Barrierefreiheit“ früher meist ausschließlich mit einer körperlichen Bewegungseinschränkung sowie mobiler Behinderung in Verbindung gebracht. Im Zuge des demographischen Wandels rückt das Thema zunehmend auch in den Fokus des alltäglichen öffentlichen Interesses.






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Barrierefreies Bauen bedeutet komfortable Mobilität
für alle

Interview mit Christopher Piehl, Dipl.-Ing. Architekt der ­städtischen Beratungsstelle für barrierefreies Bauen in Kiel

Barrierefreie Zugang ©Magdevski

Im allgemeinen Bewusstsein wurde das Thema „Barrierefreiheit“ früher meist ausschließlich mit einer körperlichen Bewegungseinschränkung sowie mobiler Behinderung in Verbindung gebracht. Im Zuge des demographischen Wandels rückt das Thema zunehmend auch in den Fokus des alltäglichen öffentlichen Interesses. Das statistische Bundesamt prognostiziert bis zum Jahre 2050 ein Bevölkerungswachstum der 80-Jährigen und Älteren auf 10 Mio. Aber nicht nur Menschen mit Behinderung und ältere Personen profitieren von einem barrierefreien Umfeld, es bedeutet auch für alle anderen eine erhebliche Erleichterung im Alltag.

IMMOBILIENMARKT: Herr Piehl, wie wird der Begriff „barrierefrei“ genau definiert?

Christopher Piehl: In der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) wird definiert, was „barrierefrei“ (im baulichen Kontext) bedeutet: „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Hinzu regelt die DIN Norm 18040 für Barrierefreies Bauen in Teil 1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und Teil 2 (Wohnungen), welche baulichen Anforderungen mit der Aussage „barrierefrei“ zu erfüllen sind. Es wird somit ein rechtlich gefasster Begriff geformt, der durch die Anforderungen der Norm in Verbindung mit der Landesbauordnung Schleswig-Holstein eine verbindliche Grundlage aufweist.

IMMOBILIENMARKT: Wie viel Prozent der Bevölkerung in Schleswig-Holstein sind auf Barrierefreiheit angewiesen?

Christopher Piehl: In Schleswig-Holstein wurde bei ca. 550.000 Menschen (~20 % der Bevölkerung) formell eine Behinderung festgestellt, ca. 340.000 Personen davon leben mit einer Schwerbehinderung. Das sind ca. 12 % der Gesamtbevölkerung Schleswig-Holsteins. Für diesen Personenkreis ist die barrierefreie Umwelt zwingend erforderlich, für alle weiteren Personen (ca. 40 %) wie ältere Menschen, Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen sowie Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck ist Barrierefreiheit erforderlich und für 100 % der Bevölkerung ist sie komfortabel.

IMMOBILIENMARKT: Was sollte an einem Bau (Öffentliche Gebäude, Privat-Immobilie) vor allem barrierefrei geplant werden?

Christopher Piehl: Gemäß § 52 LBO gibt es konkrete Vorgaben, welche Bereiche sowohl bei Wohnbauten als auch bei öffentlich zugänglichen Gebäuden barrierefrei herzustellen sind.

So sind z. B. bei Wohngebäuden, die mehr als zwei Wohnungen aufweisen, immer auch bestimmte Anteile an barrierefreien Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Öffentlich zugängliche Gebäude sind alle Bereiche eines Gebäudes, zu denen der Bürger Zutritt haben soll, für jegliche Form von Dienstleistung. Die Bereiche, in denen sich Kunden oder Besucher aufhalten sollen und können, müssen barrierefrei hergestellt werden.

Bei der Planung von Privat-Immobilien, die nicht unter die o. g. Kriterien fallen, macht es immer Sinn, gewisse Aspekte hinsichtlich der barrierefreien Nutzung im Vorwege zu überdenken. So sollte nach Möglichkeit die bar­rierefreie Nutzung des Bades (z. B. schwellenlose Dusche) zumindest schon derart in die Planung integriert werden, dass sie bei Bedarf ohne größere Umbaumaßnahmen nachgerüstet werden kann. Auch die hilfreichen Bewegungsflächen in Bad, Küche und Fluren mit den nutzbaren Breiten der Türen können schon lange vor der eintretenden Notwendigkeit vorausgedacht werden. Die barrierefreie Erreich- und Nutzbarkeit der Privat-Immobilie sollte möglichst stufenlos vorgesehen werden.

IMMOBILIENMARKT: Wo treten beim Bau die meisten Probleme auf und worauf sollte insbesondere geachtet werden?

Christopher Piehl: Sind Anforderungen zur Herstellung von Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt worden, stellen sich keine grundsätzlichen Probleme ein. Schwierig wird die Herstellung von Barrierefreiheit meist nur im Nachhinein, wenn zur Erfüllung von erforderlichen Kriterien weitreichende Umbaumaßnahmen nötig werden. Grundsätzlich muss bei der Herstellung von Barrierefreiheit immer darauf geachtet werden, dass die vorgegebenen Kriterien der Norm, die bei der Planung berücksichtigt wurden, auch bei der Umsetzung auf der Baustelle beachtet werden. Gerade wenn zur Herstellung von Barrierefreiheit Förderungen in Anspruch genommen werden, muss die voraussetzungsgerechte Herstellung nach Fertigstellung attestiert werden.

IMMOBILIENMARKT: Welche Förderung kann man für einen barrierefreien Umbau erhalten und wer ist förderungsberechtigt?

Christopher Piehl: Förderungen sind immer individuell zu prüfen. Auf privater Ebene kann eine Person mit einer Pflegestufe Zuschüsse der Pflegeversicherung für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten. Ganz allgemein bietet auch die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Förderungs- und Zuschussprogramme für barrierefreien Umbau. Ebenfalls können Möglichkeiten zur Bezuschussung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein geprüft werden. Dies gilt unter Umständen auch für Vermieter. Grundsätzlich sind alle Förderungen immer an bestimmte bauliche Kriterien gekoppelt, deren Einhaltung nachgewiesen werden muss.

IMMOBILIENMARKT: Wer hilft bei der Organisation des barrierefreien Umbaus und vermittelt zwischen den Beteiligten?

Christopher Piehl: Bei der Umsetzung sind die Architekten und Ingenieure gefragt, die mit der Umbaumaßnahme beauftragt werden. Hier ist zum einen deren Wissen über die rechtlichen Bestimmungen gefordert, sofern eine Maßnahme barrierefrei erfolgen soll. Zum anderen muss die Umbaumaßnahme ggf. auf eine betroffene Person zugeschnitten sein, dann handelt es sich um einen behindertengerechten Umbau. Hier sind die Belange zu berücksichtigen, die einer bestimmten Person das selbstbestimmte Leben erleichtern.

IMMOBILIENMARKT: Wo gibt es vor allem noch Schwachstellen in Bezug auf die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum?

Christopher Piehl: Im öffentlichen Raum gibt es noch viel Handlungsbedarf. Bei allen Modernisierungen und Neugestaltungen sind die Kriterien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Abarbeitung aller Bereiche ist jedoch nur in einem Prozess möglich, der Stück für Stück unter Berücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit umgesetzt wird. Hinzu kommt, dass einige Bereiche, wie z.  B. beim Denkmalschutz, nicht immer mittels der Umsetzung der normativen Vorgaben zu bearbeiten sind, sondern oftmals die sensible Abstimmung unterschiedlicher Belange erforderlich machen.

IMMOBILIENMARKT: Wo kann man Informationen zu barrierefreiem Bauen erhalten?

Christopher Piehl: Es existiert ein vielfältiges Angebot an Büchern zum Thema, diese reichen von allgemeiner Information zu „altengerechtem Bauen“ bis zur Fachliteratur mit normativen Vorgaben. Weitreichende Informationen bietet zudem das Internet. Hier gibt es sowohl Plattformen für Planer mit Auskünften zu gesetzlichen Notwendigkeiten als auch Websites, die eher grundsätzliche Hinweise auch für Privatpersonen bereitstellen. Auskünfte können auch bei den verantwortlichen Stellen von Stadtverwaltungen, Sozialämtern, Architektenkammern und Handwerksinnungen eingeholt werden.

 

Amt für Bauordnung,
Vermessung und Geo­information der Landeshauptstadt Kiel

Beratungsstelle für ­Barrierefreies Bauen,
Herr Piehl
Tel.: 901-2518
barrierefreies-bauen@kiel.de
www.kiel.de

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