7. Mai 2018
Bauen & Wohnen
Was sind eigentlich Auflassung und Auflassungsvormerkung?
Der für heutige Ohren etwas ungewöhnliche Begriff der „Auflassung“ stammt aus der Zeit des Mittelalters.






Themen > Bauen & Wohnen

Was sind eigentlich Auflassung und Auflassungsvormerkung?

OTTO STÖBEN weiß Rat – häufige Fragen unserer Kunden


Christian Sindt, Immobilienfachwirt
(IHK) und Verkaufsleiter bei OTTO STÖBEN

Der für heutige Ohren etwas ungewöhnliche Begriff der „Auflassung“ stammt aus der Zeit des Mittelalters.

Es kursieren unterschiedliche Darstellungen über den historischen Ursprung: „Der Begriff Auflassung kommt aus dem germanischen Recht: Beim Verkauf eines Hausgrundstückes wurde das Tor bzw. die Tür offengelassen. Damit konnte jeder den neuen bzw. zukünftigen Eigentümer sehen. So kennt den Begriff beispielsweise schon der Sachsenspiegel (Landrecht I 9 § 5). In seinen bebilderten Ausgaben wird die Auflassung durch Übergabe von Ähren symbolisiert, die auf dem Grundstück wachsen.“ (Quelle: Wikipedia).

Überliefert ist ebenso Folgendes: Damals existierten noch keine Grundbücher, Verkäufer und Käufer regelten den Verkauf einer Immobilie unter sich. War der Kauf beschlossene Sache, öffnete der Verkäufer Fenster und Türen. Sobald der Käufer dieselbigen wieder schloss, war die Übergabe abgeschlossen. Wer es eher übersinnlich mag, der erzählt, dass durch die geöffneten Fenster und Türen die alten Geister entweichen sollten.

Heutzutage gestaltet sich der Erwerb immobilen Eigentums um einiges aufwändiger und auch länger, doch immer noch laufen einem spätestens beim notariellen Kaufvorgang die Begriffe „Auflassungsvormerkung“ und „Auflassung“ über den Weg.

„Einfach ausgedrückt wird die Immobilie zunächst durch die Auflassungsvormerkung für den Käufer reserviert“, erklärt Christian Sindt, Immobilienfachwirt (IHK) und Verkaufsleiter bei OTTO STÖBEN. „Da mit der Unterschrift auf dem Kaufvertrag noch keine Eigentums-übertragung vonstatten gegangen ist und diese sich durchaus noch über längere Zeit hinziehen kann, soll für den Käufer möglichst schnell zumindest eine Rechtssicherheit geschaffen werden.“

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt somit vor dem Eigentumswechsel und schützt die Interessen des Käufers nach Unterschreiben des Kaufvertrages. Im Grunde genommen ist dies eine „Vorsichtsmaßnahme“, da sich der Verkäufer rein theoretisch unterschiedlichen Käufern gegenüber in mehreren Kaufverträgen zur Übereignung der Immobilie verpflichten kann. Durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch werden alle weiteren potentiellen Käufer der Immobilie informiert, dass bereits Vertragsverhandlungen vorgenommen wurden.

Des Weiteren ist der Käufer vor zusätzlichem Ungemach geschützt, z. B. einer eventuellen Insolvenz des Verkäufers. Die Immobilie kann dann nicht zwangsversteigert werden. Auch kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr mit einem Kredit belasten.

Gesetzlich geregelt ist die Auflassungsvormerkung im Bürgerlichen Gesetzbuch ab §883 ff.

Als finalen Akt beschließt die sogenannte „Auflassung“ nach § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB (die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar zu erklärende dingliche Einigung) gemeinsam mit der Eintragung ins Grundbuch die Übereignung der Immobilie.

www.stoeben.de

Weitere Artikel
zum Thema Bauen & Wohnen

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Schutz vor Folgen des Klimawandels

Schutz vor Folgen des Klimawandels

Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung werden aus sterilen Flächen lebendige, grüne Wohnoasen. Das sieht gut aus und hilft, das eigene Haus fit für den Klimawandel zu machen. Viele Kommunen unterstützen Eigenheimbesitzer bei ihren Begrünungsvorhaben mit Fördermitteln. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online in ihrem Informationsangebot zum klimaresilienten Sanieren hin.

Küche ist mehr als kochen

Küche ist mehr als kochen

Die Küche ist ein zentraler Ort, an dem Familien und Freunde zusammen­kommen. Individuell geplante Einbauküchen bieten zahlreiche Möglichkeiten, unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche umzusetzen.

Drei Tipps für das Energiesparen mit smarter Haus-Technik

Drei Tipps für das Energiesparen mit smarter Haus-Technik

Ein Smart Home schafft nicht nur mehr Komfort. Es kann auch dabei helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und das eigene Zuhause nachhaltiger zu gestalten. Denn: Intelligente Technologien bieten viel Potenzial, Energie einzusparen.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner