28. Februar 2018
Bauen & Wohnen
32 % der abgeschlossenen Kaufverträge liegen über dem Angebotspreis
„Wir erleben immer häufiger, dass die Verkäufer nicht nur von der hohen Nachfrage profitieren, sondern dass sich die Interessenten gegenseitig dann auch noch überbieten“ ...






Themen > Bauen & Wohnen

32 % der abgeschlossenen Kaufverträge liegen über dem Angebotspreis


Christian Sindt, Immobilienfachwirt
(IHK) und Verkaufsleiter bei OTTO STÖBEN

„Wir erleben immer häufiger, dass die Verkäufer nicht nur von der hohen Nachfrage profitieren, sondern dass sich die Interessenten gegenseitig dann auch noch überbieten“, berichtet Christian Sindt, Immobilienfachwirt (IHK) und Verkaufsleiter bei OTTO STÖBEN. „Das führt dazu, dass die Notarverträge dann meist 10 % und mehr über den schon sehr hohen Angebotspreisen beurkundet werden.“

Kaufinteressenten sind häufig der irrigen Annahme, dass der Kaufpreis einer Immobilie in einer Annonce oder einem Exposé bindend ist und allenfalls nach unten verhandelt werden kann. Dem ist allerdings nicht so. Der angegebene Preis ist ein „Angebot“, das durchaus auch noch steigen kann. Ein rechtlich verbindlicher Kaufpreis kommt erst im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

Zunächst einmal wird der gewünschte Kaufpreis vom Verkäufer der Immobilie festgesetzt und nicht, wie häufig vermutet, vom Immobilienmakler. Der Verkäufer kann sich hierbei z. B. auf ein Gutachten und/oder auf die Einschätzung des mit dem Verkauf beauftragten Immobilienmaklers stützen, der hier unersetzliche Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung besitzt. Der Fachmann kann den Wert der Immobilie objektiv einschätzen, kennt den Markt und die regionalen Begebenheiten. Häufig spielen allerdings auch subjektive Gründe des Verkäufers für eine Kaufpreisfestsetzung eine Rolle.

„Für welchen Preis ein Käufer das von ihm gewünschte Objekt letztendlich erwerben kann, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, die sich vor allem auch aus der Nachfrage bezüglich des Objektes ergeben“, so Christian Sindt. „Gibt es wie in der jetzigen Marktsituation viele Interessenten, steigt der Preis unweigerlich in die Höhe. Der Makler ist verpflichtet, jedes Angebot an den Verkäufer weiterzuleiten und so kann die Entscheidung beim Verkäufer manchmal auch sehr kurzfristig zugunsten eines anderen Interessenten ausfallen.“

Für Käufer ist es somit wichtig, dieses Szenario bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen und gut vorbereitet zu sein. Um von vornherein in dieser Situation flexibel und schnell reagieren zu können, ist es bei der Baufinanzierung ratsam, Luft nach oben einzubauen oder einen absoluten Maximalbetrag für sich festzulegen, sonst scheitert der Wunsch von der Traumimmobilie an wenigen tausend Euro.

www.stoeben.de

Weitere Artikel
zum Thema Bauen & Wohnen

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Gestaltungsfreiheit nach Nestflucht

Gestaltungsfreiheit nach Nestflucht

Wenn die Kinder ausgezogen sind, beginnt auch für Eltern in der Regel ein neuer Lebensabschnitt. Sie können ihre eigenen Wohnträume umsetzen. Kinderzimmer verwandeln sich zum Beispiel in das lang ersehnte Lesezimmer oder ein Malatelier. Dabei dürfen Wände verschwinden und Grundrisse neu gedacht werden.

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

„Unser Kurs ist klar gesteckt – wir wollen 2035 klimaneutral Strom und Fernwärme für Kiel und die Region erzeugen. Auch unsere Kunden wollen wir beim Klimaschutz unterstützen und bieten Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an. Das erste landesweite Solarkataster macht...

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner