16. September 2025
Bauen & Wohnen
GEG 2025: Diese Pflichten gelten für Eigentümer
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GEG 2025 – Das Jahr der Übergangsfristen 2025 ist für viele Immobilieneigentümer ein Stichtagsjahr. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Verpflichtungen mit sich und die Übergangsfristen für viele Altregelungen laufen zum 31. Dezember aus. Wer als Eigentümer jetzt nicht reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Wertverluste bei Verkauf oder Vermietung. Diese Pflichten gelten – […]

GEG 2025 – Das Jahr der Übergangsfristen

2025 ist für viele Immobilieneigentümer ein Stichtagsjahr. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Verpflichtungen mit sich und die Übergangsfristen für viele Altregelungen laufen zum 31. Dezember aus. Wer als Eigentümer jetzt nicht reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Wertverluste bei Verkauf oder Vermietung.

Diese Pflichten gelten – und laufen ab

Das GEG verpflichtet Eigentümer zur Einhaltung energetischer Standards und zur Nachrüstung bestehender Gebäude in bestimmten Fällen. Besonders relevant:

  • Austauschpflicht für alte Heizkessel
    Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind (vor 1996), müssen stillgelegt werden mit wenigen Ausnahmen für selbstgenutzte EFH. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro.

  • Dämmung der obersten Geschossdecke
    Ungedämmte oberste Decken beheizter Räume müssen spätestens bis Jahresende 2025 energetisch ertüchtigt sein oder eine gleichwertige Dachsanierung nachweisen.

  • Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises
    Beim Verkauf, der Neuvermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Fehlt er, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

Rechtzeitig Förderungen sichern

Wer jetzt modernisiert, kann Fördermittel beantragen,  u. a. über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderfähig sind u. a.:

  • Heizungstausch (inkl. Wärmepumpe)

  • Dämmmaßnahmen

  • Energieberatung durch zertifizierte Experten

Wichtig: Viele Programme sind kontingentiert, Anträge sollten vor Jahresende gestellt werden. Die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei bis zu 8 Wochen.

Verkauf mit Risiko – wer die Pflichten ignoriert, zahlt doppelt

Ein Verstoß gegen die GEG-Pflichten ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern auch verkaufsrelevant. Käufer nutzen energetische Defizite inzwischen systematisch zur Preisverhandlung. Ohne gültigen Energieausweis oder mit veralteter Technik fällt die Immobilie im direkten Vergleich oft durch.

Unser Tipp: Jetzt energetischen Stand prüfen lassen, Maßnahmen gezielt priorisieren und bei Bedarf einen Energieberater einbinden.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Energieausweis auf Aktualität prüfen (max. 10 Jahre gültig)

  • Heizungsalter kontrollieren (Baujahr auf Typenschild)

  • Oberste Geschossdecke inspizieren (gedämmt oder nicht?)

  • Fördermöglichkeiten prüfen und ggf. noch 2025 beantragen

  • Bei Verkaufsabsicht: Jetzt handeln, bevor Fristen greifen

Fazit – Herbst 2025 ist Deadline

Für viele Eigentümer ist der Herbst 2025 das letzte Zeitfenster, um gesetzliche Pflichten umzusetzen ohne Druck, mit Förderungen und planbarer Umsetzung. Wer zuwartet, riskiert Kosten, Probleme bei Verkauf oder Vermietung und verpasst finanzielle Vorteile.

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