12. November 2020
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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz: Neue Rechte und Pflichten für Eigentümer
Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Die Rechte des einzelnen Eigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft sollen gestärkt, die WEG-Verwaltung transparenter und effizienter gemacht, und durch eine Vereinfachung baulicher Maßnahmen soll auch noch die Elektromobilität gefördert werden.






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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz:
Neue Rechte und Pflichten für Eigentümer

Carl C. Franzen

Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Die Rechte des einzelnen Eigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft sollen gestärkt, die WEG-Verwaltung transparenter und effizienter gemacht, und durch eine Vereinfachung baulicher Maßnahmen soll auch noch die Elektromobilität gefördert werden.

Neue Rechtsansprüche für Eigentümer

Eigentümer sollen bestimmte bauliche Veränderungen in Zukunft auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durchführen können. Es ergibt sich ein Rechtsanspruch, auf eigene Kosten zum Beispiel folgende Baumaßnahmen durchzuführen:
• Errichtung einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge
• barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung
• Maßnahmen zum Einbruchsschutz
• Notwendige bauliche Veränderungen, um einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen

Erweiterte Befugnisse und verpflichtender Sachkundenachweis für Verwalter

Um eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu
gewährleisten, sollen WEG-Verwalter künftig in eigener Verantwortung über Maßnahmen entscheiden können, bei denen die Beschlussfassung durch die Eigentümer nicht geboten ist. Das reduziert die Notwendigkeit für Diskussionen und Abstimmungen auf WEG-Versammlungen auf die für die Gemeinschaft wirklich wichtigen Kernfragen. Ferner wird mit dem neuen Gesetz ein verbindlicher Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt.

Reformen der Eigentümer­versammlung

Eine Vielzahl von Veränderungen betrifft die WEG-Versammlung, die allerdings weiterhin als zentraler Ort der Entscheidungsfindung erhalten bleiben soll. Einzelne Eigentümer sollen grundsätzlich auch online an der Versammlung teilnehmen können. Die Möglichkeit, die Präsenzversammlung zugunsten einer reinen Online-Konferenz abzuschaffen, ist jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen.
Weiterhin soll die Beschluss­fassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden, so dass in vielen Fällen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit nun genügen.

WEG-Versammlungen sollen außerdem immer beschlussfähig sein, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend sind. So lässt sich verhindern, dass Entscheidungen endlos verschleppt werden, weil nicht genügend Eigentümer zu den Versammlungen erscheinen.

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