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„Salomonisches“ Urteil bei Schönheitsreparaturen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes können Mieter den Vermieter zum Renovieren verpflichten, müssen sich allerdings zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Das betrifft alle langjährigen Mieter, die ihre Wohnung unrenoviert bezogen haben. Eine Voraussetzung ist ebenso, dass sich der Zustand der Wohnung seit dem Einzug deutlich verschlechtert hat. (BGH, Az. VIII ZR 163/18 u.a.) Quelle: LBS
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