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Dachausbau: Vom Speicher zum Dachstudio
Bevor aus einem dunklen Speicher ein lichtdurchflutetes Dachstudio wird, ist beim Dachausbau einiges zu beachten. Ein Überblick über Bauordnung, Rettungswege, Dämmung und Fenster.
Aus einem ungenutzten Dachboden lässt sich viel machen – wo heute noch vergessene Kartons stehen und im Halbdunkeln Wäsche getrocknet wird, können schon morgen lichtdurchflutete Räume mit großen Fenstern entstehen. Je nach Budget und Fläche kann das Dachgeschoss durchaus auch durch mehrere Ebenen oder einen balkonähnlichen Freisitz aufgewertet werden.
Planung vor dem Ausbau
Jedes Dach ist anders, was Größe, Grundriss und den Neigungswinkel der Dachflächen angeht. Vor dem Dachausbau sollte man sich daher unbedingt mit einem Fachmann, etwa einem Architekten oder Zimmermann, zusammensetzen, um das Dachgeschoss realistisch planen zu können. Dabei werden im Vorfeld Fragen zu Nutzung des Dachgeschosses, zu den baulichen Möglichkeiten, der Wärmedämmung sowie Genehmigungen und Fördermöglichkeiten beantwortet. Generell gilt: Alle Arbeiten, die sich mit der Statik des Daches befassen, sollten Fachleuten überlassen werden, ebenso das Decken und Abdichten des Daches. Auch Elektro-, Wasser- und Heizungsanschlüsse sind in den Händen von Experten besser aufgehoben. Heimwerker mit wenig Erfahrung überlassen auch den Austausch der Fenster und die Dämmung einem Fachmann. Trockenbau sowie Boden- und Wandgestaltung kann man hingegen in der Regel selbst übernehmen.
Bauordnung beachten
Vor dem Umbau muss auch die rechtliche Seite geklärt werden: Wenn der umzubauende Dachboden noch nicht als Wohnraum angemeldet ist, muss vorher eine Genehmigung des örtlichen Bauamtes eingeholt werden. Die Bauvorschriften sind zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, meist müssen aber die Veränderung der Geschosszahl und der Dachneigung sowie das Hinzufügen von Dachterrassen oder Gauben genehmigt werden. Für denkmalgeschützte Häuser gelten in der Regel zudem spezielle Bauvorschriften. Baut man einen Dachstuhl aus, müssen die verwendeten Materialien der Brandschutzordnung entsprechen – bei Wohnungen unter dem Dach sind die Vorschriften besonders streng. Dazu gehören auch der Einbau eines Fluchtfensters für die Feuerwehrleiter und die Schaffung passender Rettungswege. Auch muss dafür gesorgt werden, dass das Dachgeschoss über eine stabile Treppe erreichbar ist. Ausklappbare Falttreppen werden für die Nutzung als zusätzlichen Wohnraum in der Regel nicht genehmigt.
Dämmung und Dachfenster
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dämmung des Daches – gerade in kalten Wintern und heißen Sommer lernt man sie zu schätzen. Bei einem größeren Dachgeschoss umbau ist eine Wärmedämmung gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschrieben. Um das Dach optimal zu schützen, sollte man zu einer Kombination aus Klimamembranen und darauf abgestimmte Klebe- und Dichtprodukte greifen. Auch hier empfiehlt sich eine Beratung durch den Fachmann, denn die Dämmung eines Dachgeschosses kann eine durchaus komplexe Aufgabe darstellen. Bei einem nachträglichen Einbau kommt die Zwischensparrendämmung zum Einsatz, die erfahrene Heimwerker auch selbst übernehmen können. Wird das Dach neu eingedeckt, sollte man sich für eine Aufsparrendämmung entscheiden. Wichtig ist zudem eine Trittschalldämmung, die meist auf der Geschossdecke als schwimmender Estrich verlegt wird. Auch die Auswahl der Fenster ist entscheidend – nicht nur für den Lichteinfall und die Optik, sondern auch hinsichtlich der Wärmedämmung. Daher sollten die Fenster ebenfalls den aktuellen Energiestandards entsprechen. Ob die Fenster einzeln oder als große Fläche eingesetzt werden, entscheidet der Bauherr. Zu guter Letzt sollte für die Fenster ein entsprechender Sonnenschutz eingeplant werden, da Räume unter dem Dach großflächig direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
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