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Ungefördert sollst du nicht wohnen
Geschenktes Geld vom Staat
Barbara Hlubek,
Finanzierungsspezialistin TGI
Egal ob Neubau, Kauf, Wohnung oder Haus – kein selbstgenutztes Wohnobjekt muss ungefördert bleiben.
Es ist immer noch ein verbreiteter Irrglaube, nur wer ein geringes Einkommen und viele Kinder hat oder energieeffizient baut bzw. modernisiert, bekommt öffentliche Fördermittel. Für Schleswig-Holstein gilt das nicht! Sowohl die Darlehensprogramme der landeseigenen Förderbank IBSH als auch Darlehen der KfW-Bank können auch Ihre Finanzierung optimieren und den Weg ins Eigentum zu mietähnlichen Belastungen möglich machen. Schon mit überschaubaren Eigenmitteln z. B. in Höhe der Erwerbsnebenkosten für Grunderwerbsteuern, Notar und Grundbucheintragungen lässt sich eine zinsoptimale Finanzierung mit Hilfe von öffentlichen Mitteln darstellen.
Generell werden die KfW-Darlehen nur mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren angeboten, was für die sicherheitsorientierten Darlehensnehmer, die eine Zinssicherheit möglichst über die gesamte Laufzeit haben wollen, ein großer Nachteil ist. TGI Finanzpartner hat dazu eine Lösung im Angebot und bietet ein Konstantmodell für KfW-Darlehen mit fester Rate ohne Zinsrisiko über die gesamte Laufzeit an.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich von den Fördermittelexperten von TGI Finanzpartner kostenlos und unabhängig beraten. Die Finanzierungsspezialisten erstellen mit Ihnen Ihr individuelles Finanzierungskonzept mit opti-
maler Fördermittelnutzung und übernehmen auch die Beantragung und Begleitung bis zur termingerechten Auszahlung.
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