28. Juni 2018
Finanzen, Top-Thema
Eigenheimzulage heißt jetzt Baukindergeld
Jürgen Hlubek, Geschäftsführer TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Geschenktes Geld vom Staat sinnvoll nutzen – Gute Nachrichten: noch vor der Sommerpause soll das Baukindergeld vom Bundestag beschlossen werden und zwar für Maßnahmen rückwirkend bis zum Jahresanfang 2018.






Themen > Finanzen

Eigenheimzulage heißt jetzt Baukindergeld

Geschenktes Geld vom Staat sinnvoll nutzen


Jürgen Hlubek, Geschäftsführer TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG:
„Baukindergeld zur langfristigen Finanzierungssicherung nutzen“

Gute Nachrichten: noch vor der Sommerpause soll das Baukindergeld vom Bundestag beschlossen werden und zwar für Maßnahmen rückwirkend bis zum Jahresanfang 2018. Noch stehen die Einzelheiten nicht im vollen Umfang fest, aber die Rahmenbedingungen dürften klar sein. Mit dem Zuschuss von 1.200 € je Kind und Jahr sollen Familien unterstützt werden, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Die Einkommensgrenzen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 € plus 15.000 € je Kind sind auch großzügig bemessen, so dass viele Familien in den Genuss der Förderung kommen können. Gezahlt wird das Baukindergeld über 10 Jahre, dann muss die Finanzierung auch ohne Förderung stehen. Gerade der begrenzte Zeitraum kann aber auch zum Problem werden. Ob die finanzierenden Banken das Baukindergeld als zusätzliches Einkommen berücksichtigen und damit den Finanzierungsrahmen ausweiten können, ist noch sehr fraglich.

Viele junge Familien wollen eine Immobilienfinanzierung, die langfristig ausgelegt ist und vor Überraschungen und Zinsrisiken in der Zukunft schützt. Für die junge Familie mit einem kleinen Kind sind 100 € im Monat Ratenentlastung schon verlockend – dafür können eine Menge Windeln gekauft werden. Aber was ist nach 10 Jahren? Der staatliche Zuschuss entfällt, doch die Finanzierungsrate bleibt. Im ungünstigsten Fall, wenn auch noch z. B. KfW Darlehen mit 10 Jahren Zinsbindung in die Finanzierung eingeflossen sind, endet genau dann die Zinsfestschreibung und die Monatsraten für die Finanzierung können sich kräftig erhöhen. Wer das Baukindergeld als Vorsorge für eine langfristige Finanzierungssicherung nutzt, profitiert langfristig und kann nicht in die Zinsfalle laufen.

Nehmen wir als Beispiel die Familie mit einem Kind und dem Anspruch auf monatlich 100 € Baukindergeld für 10 Jahre. Die Familie nutzt als Finanzierungsbaustein das günstige KfW Wohneigentum Darlehen mit aktuell 1,55 % Sollzins. Die Monatsrate nach Abzug des Baukindergeldes sind dann überschaubare 108 €. Nach 10 Jahren endet die Zinsfestschreibung und für die Restschuld von ca. 33 TEUR erhält die Familie eine neue Zinsvereinbarung. Mal angenommen, der Zinssatz steigt auf 4 %, dann erhöht sich die Monatsrate für die nächsten 15 Jahre auf 248 € bis zur Volltilgung. Den Ratensprung muss die Familie erst einmal verkraften. Hier hat die Zinsfalle zugeschnappt! Was nutzt das Baukindergeld, wenn man sich nach 10 Jahren die Rate nicht mehr leisten kann?
Als „KfW Konstant Darlehen“ mit 25 Jahren Volltilgung hat die Familie dagegen durchgängig eine Eigenbelastung nach Baukindergeld von 171 € ganz ohne Zinsrisiko und keine Zinsfalle kann da zuschnappen. Bei dieser Modellrechnung hat die Familie hier zusätzlich zum Baukindergeld von 12.000 € eine Kostenersparnis von über 4.200 €.

Lassen Sie sich vom Finanzierungsexperten Ihres Vertrauens beraten, wie Sie das geschenkte Geld vom Staat optimal nutzen.

 

www.tgi-partner.de

Weitere Artikel
zum Thema Finanzen

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Räum- und Streupflicht Immobilieneigentümer

Räum- und Streupflicht Immobilieneigentümer

IVD-Wintercheck: „Damit der Immobilieneigentümer nicht aufs Glatteis gerät“ Mit Beginn der kalten Jahreszeit müssen Eigenheimbesitzer darauf achten, dass Gehwege vorm Haus frei von Eis und Schnee bleiben. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist auf die...

Böse Überraschungen beim Hausbau vermeiden

Böse Überraschungen beim Hausbau vermeiden

Achtung Nebenkosten                Das passende Grundstück ist gefunden, der Kaufpreis ist fix und die Baukosten sind kalkuliert – das Bauvorhaben kann starten. Aber halt, etwas fehlt! Beim Hausbau werden weitere Ausgaben notwendig: die Bau- bzw. Erwerbsnebenkosten....

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner