2. Juni 2017
Recht & Gesetz
Steuer für das mobile Heim – Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig
Die Zweitwohnungssteuer ist bei den Bürgern nicht besonders beliebt. Wer will schon gerne dafür, dass er an einem anderen Ort eine weitere Immobilie unterhält, auch noch steuerlich zur Kasse gebeten werden?






Themen > Recht & Gesetz

Steuer für das mobile Heim

Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig

Die Zweitwohnungssteuer ist bei den Bürgern nicht besonders beliebt. Wer will schon gerne dafür, dass er an einem anderen Ort eine weitere Immobilie unterhält, auch noch steuerlich zur Kasse gebeten werden? Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann es unter bestimmten Umständen sogar den Besitzer eines „Mobilheim“ treffen.

Der Fall: Eine Gemeinde forderte vom Besitzer eines beweglichen Heims (Holz-/Presspappekonstruktion auf gummibereiften Rädern) die Zweitwohnungssteuer. Der Betroffene hatte sein Gefährt als Dauergast auf einem Campingplatz abgestellt. Die Wohnfläche betrug knapp 27 Qua­dratmeter. Es gab eine Kochnische, einen Wohnbereich, einen Flur, einen Schlafplatz und eine Waschgelegenheit. Das Objekt verfügte allerdings über keine Heizung und war nicht winterfest. Die Verwaltung betrachtete das Mobilheim als „sonstiges bebautes Grundstück – Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ und veranschlagte jährlich 202,20 Euro an Steuern.

Das Urteil: Es handle sich tatsächlich um eine Zweitwohnung, entschieden die zuständigen Verwaltungsjuristen. Das Objekt werde zu Zwecken der persönlichen Lebensführung genutzt bzw. dafür vorgehalten. Die Ausstattung unterscheide sich nicht wesentlich von derjenigen einfacher Ferienhäuser. Die theoretische Beweglichkeit des Objekts – wegen der Räder – sei unerheblich, denn das „Mobilheim“ bleibe stets am selben Ort.


(Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 2 A 186/15; 2 A 179/14)

Weitere Artikel
zum Thema Recht & Gesetz

IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1, 24103 Kiel

Tel.: 0431 66452-0
E-Mail: info@derimmomarkt.de

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Regeln zur EM: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

Bundesrat macht Weg für Public Viewing nach 22 Uhr frei Wenn am 14. Juni in Deutschland die Fußball- Europameisterschaft angepfiffen wird, herrscht im Land wieder für ein paar Wochen der Ausnahmezustand. Fußballfans werden auch abseits der Stadien gemeinsam die Spiele...

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

Solarkataster zeigt geeignete Dachflächen für PV-Anlagen

„Unser Kurs ist klar gesteckt – wir wollen 2035 klimaneutral Strom und Fernwärme für Kiel und die Region erzeugen. Auch unsere Kunden wollen wir beim Klimaschutz unterstützen und bieten Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an. Das erste landesweite Solarkataster macht...

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Kommen: Das recycelte Eigenheim

Im Jahr 2020 fielen in Deutschland 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Immerhin: rund 47 Prozent davon wurden wiederverwertet. Das Recycling von Baumaterialien muss noch Fahrt aufnehmen, die Möglichkeiten der Wiederverwendung sind beim Hausbau noch lange nicht...

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner